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Schweiz · Firmengründung

Vollständiger 2026 AG vs GmbH Schweiz Vergleich: AG CHF 100K vs GmbH CHF 20K, Handelsregister, MWST 8.1%, Zug 11.85% tiefster Kanton.

🇨🇭 Vollständiger AG/GmbH-Gründungsleitfaden — Ausgabe 2026

AG oder GmbH gründen Schweiz 2026: Vollständiger Vergleich für Gründer und ausländische Investoren

Die Schweiz bleibt 2026 einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte Europas — mit politischer Stabilität, einem effektiven Gewinnsteuersatz ab 11,9 % in Kantonen wie Zug und einem klar strukturierten Gesellschaftsrecht im Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Wer hier eine Gesellschaft gründen möchte, steht in den meisten Fällen vor derselben Grundsatzfrage: Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)? Mit dem revidierten Aktienrecht seit 1. Januar 2023, der OECD-Mindeststeuer ab 2024 und dem zunehmenden Druck auf Schweizer Banken im KYC-Prozess für ausländische Gründer ist 2026 das Jahr, in dem Sie diese Entscheidung systematisch und faktenbasiert treffen sollten. Dieser Leitfaden vergleicht beide Rechtsformen über alle entscheidenden Dimensionen — Kapital, Haftung, Steuern, Governance, Bewilligungen — und zeigt, wie Sie die Gründung in 7 bis 14 Werktagen abwickeln.

✓ 6 Rechtsformen verglichen ✓ Aktienrechtsrevision 2023 berücksichtigt ✓ Steuerdaten 2026 (alle 26 Kantone) ✓ OECD Pillar Two integriert
zunapro.com/panel/schweiz
Schweiz Hub HR aktiv
Treuhand-Rating 9.4 / 10
Aktienkapital
CHF 100K
✓ liberiert
Sitzkanton
Zug
11.9 % eff.
Status
Tag 11
↑ on track
Gründungsfortschritt · 7 Schritte 85 %↑ Notar OK
Stat.BankNotarHRUIDMWSTBVG
Aktuelle Meilensteine Live
#NOT-2026-417 Öffentliche Beurkundung Statuten Erledigt
#HR-ZG-58271 Handelsregister Eintragung Zug Pendent
#MWST-58270 MWST-Registrierung ESTV Vorbereitung
Treuhand aktiv · letzte Synchronisation 3s · Buchhaltung bereit
11.9 %
Tiefste effektive Gewinnsteuer (Zug)
CHF 20K
Mindestkapital GmbH
CHF 100K
Mindestkapital AG
7–14 T
Typische Gründungsdauer

Schweizer Firmengründung 2026 — Kurzfassung

Die Schweiz kennt sechs gängige Rechtsformen, doch für rund 95 % aller Neugründungen stehen sich Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegenüber. Beide sind juristische Personen mit beschränkter Haftung, beide werden im Schweizerischen Handelsregister eingetragen, beide unterliegen den direkten Bundessteuern (8,5 % auf Reingewinn) sowie den kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern. Die Hauptunterschiede liegen im Mindestkapital (CHF 100'000 AG vs. CHF 20'000 GmbH), in der Aktionärsanonymität (nur AG bietet sie), in der Übertragbarkeit der Beteiligung und in der Reputation gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Seit der Aktienrechtsrevision vom 1.1.2023 ist die AG flexibler geworden (Kapitalband, Zwischendividenden, virtuelle Generalversammlung), womit sie auch für KMU attraktiver wird. Dieser Vergleich führt Sie durch alle relevanten Dimensionen.

Die Schweizer Gesellschaftsformen 2026 im Überblick

Bevor wir AG und GmbH im Detail vergleichen, lohnt ein kurzer Blick auf das gesamte Spektrum der Schweizer Rechtsformen. Die folgende Übersicht hilft Ihnen einzuordnen, ob die Standardentscheidung «AG oder GmbH» für Ihren Fall überhaupt die richtige Eingrenzung ist — oder ob eine Einzelfirma, Holding-Struktur oder Zweigniederlassung passender wäre.

Aktiengesellschaft (AG) — Die klassische Schweizer Kapitalgesellschaft

Geregelt in Art. 620–763 OR · Aktienkapital ab CHF 100'000 · Aktionäre anonym · Übertragbarkeit per Indossament

~120'000 aktive AGStandard für Investorenrunden

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) — Die KMU-Form

Geregelt in Art. 772–827 OR · Stammkapital ab CHF 20'000 · Gesellschafter im Handelsregister · breit gestreut

~210'000 aktive GmbHHäufigste Rechtsform Schweiz

Holding-AG — Steueroptimierte Beteiligungsgesellschaft

AG mit Hauptzweck Beteiligungen · Kantonale Holdingbesteuerung seit STAF 2020 abgeschafft · Beteiligungsabzug

~30'000 HoldingsKonzernstruktur · Family Office

Einzelfirma — Persönliche, unbeschränkte Haftung

Eintrag ins HR ab Umsatz CHF 100'000 obligatorisch · kein Mindestkapital · Inhaber haftet mit Privatvermögen

~330'000 EinzelfirmenFreiberufler · Kleinstgewerbe

Zweigniederlassung — Schweizer Filiale ausländischer Mutter

Eintrag im HR · keine eigene Rechtspersönlichkeit · Mutter haftet voll · Repräsentant in der Schweiz Pflicht

~12'000 ZNMarkteintritt für DE/AT/EU

Genossenschaft — Personenbezogen, mit Selbsthilfe-Zweck

Mindestens 7 Mitglieder · Stimmenkopfprinzip · ideal für Wohnbauten, landwirtschaftliche Kooperativen, Migros/Coop

~8'500 GenossenschaftenMigros · Coop · Mobiliar

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1. Die Aktiengesellschaft (AG) — Standard für Kapitalgesellschaften

Die AG im Überblick

Die Aktiengesellschaft ist in den Artikeln 620–763 OR geregelt und gilt traditionell als die «grosse» Schweizer Kapitalgesellschaft. Sie ist eine juristische Person, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Aktionäre haften ausschliesslich mit ihrer Einlage; das Privatvermögen ist vollständig geschützt. Per Ende 2025 gibt es in der Schweiz rund 120'000 aktive Aktiengesellschaften, vom börsenkotierten SMI-Konzern bis zur Familien-AG.

Mit der Aktienrechtsrevision per 1. Januar 2023 wurde die AG modernisiert: neu möglich sind das Kapitalband (flexible Erhöhung und Herabsetzung durch den VR innert eines Rahmens), Zwischendividenden, eine virtuelle oder hybride Generalversammlung, die Beibehaltung von Aktienkapital in einer Fremdwährung (EUR, USD, GBP, JPY) sowie eine erweiterte Pflicht zur Geschlechtervertretung in börsenkotierten Gesellschaften. Die AG ist damit 2026 auch für ambitionierte KMU mit Wachstums- oder Investorenperspektive eine ernsthafte Alternative zur GmbH.

Mindestkapital und Liberierung

Das Mindestaktienkapital beträgt CHF 100'000. Davon müssen bei der Gründung mindestens 20 % oder CHF 50'000 einbezahlt (liberiert) werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der nicht liberierte Teil bleibt eine Forderung der Gesellschaft gegen die Aktionäre. Die Einzahlung erfolgt auf ein Schweizer Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto), das nach HR-Eintragung in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt wird. Seit der Revision 2023 darf das Aktienkapital alternativ in einer wesentlichen Fremdwährung (EUR, USD, GBP, JPY) geführt werden — Bewertung zum SNB-Tageskurs am Gründungstag.

Aktionäre, Anonymität und Übertragbarkeit

Ein zentraler Vorteil der AG gegenüber der GmbH ist die Aktionärsanonymität: Im Handelsregister werden nur die VR-Mitglieder, nicht aber die Aktionäre eingetragen. Wer mehr als 25 % der Aktien hält, muss sich gemäss Art. 697j OR als uwB bei der Gesellschaft melden (das Aktienbuch wird nur intern geführt); gegenüber Dritten bleibt die Eigentümerstruktur verborgen. Die Übertragung erfolgt formfrei, per Indossament (Namenaktien) oder Zession mit Eintrag im Aktienbuch — in jedem Fall deutlich einfacher als bei der GmbH, wo jede Stammanteilsübertragung notariell beurkundet und im HR publiziert werden muss.

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Die AG hat zwingend einen Verwaltungsrat (VR) mit mindestens einem Mitglied. Der VR ist das oberste Leitungsorgan; seine unentziehbaren Aufgaben (Art. 716a OR) umfassen Oberleitung, Organisation, Rechnungswesen, Ernennung der Geschäftsleitung, Oberaufsicht, Geschäfts- und Finanzberichte sowie Vorbereitung der Generalversammlung. Gemäss Art. 718 Abs. 4 OR muss die Gesellschaft durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können — mindestens ein VR-Mitglied oder Direktor mit Einzelunterschrift. Ausländische Gründer buchen typischerweise einen Resident Director bei einem Treuhänder (CHF 3'000–6'000/Jahr).

Gründungskosten der AG 2026

Die Gründungskosten einer Schweizer AG setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die folgende Übersicht zeigt typische Bandbreiten für eine Standard-Gründung mit Aktienkapital von CHF 100'000:

Tiefste Stufe
CHF 2'500
Einpersonen-AG, Standardstatuten, Online-Notar, Kanton Zug oder Schwyz
Standard
CHF 3'500
Mehrere Aktionäre, individuelle Statuten, Treuhand-Begleitung, mittlere Kantone
Höhere Stufe
CHF 6'000
Komplexe Aktionärsbindungsverträge, Vorzugsaktien, mehrere Sprachversionen
📋
Offizielle Gebührentafel: Die kantonalen Handelsregisterämter publizieren ihre Gebühren öffentlich. Die eidgenössische Emissionsabgabe (Stempel) entfällt unter dem Freibetrag von CHF 1 Mio. Aktienkapital. Zunapro hinterlegt die aktuelle Gebührenstruktur aller 26 Kantone und kalkuliert Ihre Gründungskosten transparent vorab. Siehe Zefix — das zentrale Schweizer Firmenregister.

Revisionsstelle der AG

Die AG muss grundsätzlich eine Revisionsstelle bestellen. Drei Stufen: ordentliche Revision (Bilanzsumme > CHF 20 Mio., Umsatz > CHF 40 Mio. oder > 250 Vollzeitstellen, zwei Kriterien in zwei Folgejahren), eingeschränkte Revision (Standard mittlere KMU) und Opting-out (kein Revisor, bis 10 Vollzeitstellen mit einstimmigem Aktionärsbeschluss). Die meisten neu gegründeten AGs wählen das Opting-out, was jährlich CHF 3'000–8'000 spart.

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2. Die GmbH — Die häufigste Rechtsform der Schweiz

Die GmbH im Überblick

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in den Artikeln 772–827 OR geregelt und wurde 1936 ins Schweizer Recht aufgenommen — als «kleine Schwester» der AG. Mit dem revidierten GmbH-Recht von 2008 wurde sie deutlich aufgewertet und ist seither die am häufigsten gewählte Rechtsform für Neugründungen. Per Ende 2025 zählt die Schweiz rund 210'000 aktive GmbH — fast doppelt so viele wie AGs.

Die GmbH kombiniert die beschränkte Haftung einer Kapitalgesellschaft mit einer personalistischeren Struktur: Die Gesellschafter sind im Handelsregister namentlich eingetragen, was den Eigentümerwechsel transparent macht. Für viele Schweizer KMU ist genau das der Vorteil — Banken, Lieferanten und Geschäftspartner sehen sofort, mit wem sie es zu tun haben.

Mindestkapital und Stammeinlagen

Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt CHF 20'000 und muss bei Gründung vollständig liberiert sein — keine Teilliberierung wie bei der AG. Stammeinlagen lauten auf mindestens CHF 100 pro Anteil und werden im Handelsregister mit Nominalwert und Gesellschafternamen publiziert. Seit 1.1.2023 darf das Stammkapital — wie bei der AG — auch in einer wesentlichen Fremdwährung geführt werden.

Gesellschafter, Transparenz und Übertragung

Im Gegensatz zur AG gibt es bei der GmbH keine Aktionärsanonymität: Sämtliche Gesellschafter werden im Handelsregister mit Name, Wohnort und Höhe der Stammanteile eingetragen. Für klassische KMU ist das meist unproblematisch; für Unternehmen, die später externe Investoren aufnehmen, kann es hinderlich sein. Die Übertragung von Stammanteilen ist deutlich aufwendiger als bei der AG: Jede Übertragung muss notariell beurkundet und ins HR eingetragen werden; zudem benötigt sie — sofern die Statuten nichts anderes vorsehen — die Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit Zweidrittelmehrheit (Art. 786 OR). Wer dynamische Eigentümerwechsel oder Investorenrunden plant, wählt deshalb meist direkt die AG.

Geschäftsführung und Vertretung

Die GmbH wird durch die Geschäftsführer geleitet. Gemäss Art. 809 OR sind grundsätzlich alle Gesellschafter gemeinsam geschäftsführungsberechtigt, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. In der Praxis bestellen die Gesellschafter einen oder mehrere Geschäftsführer. Wie bei der AG verlangt Art. 814 Abs. 3 OR mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz — gelöst durch einheimische Geschäftsführer oder Resident-Director-Service.

Gründungskosten der GmbH 2026

Tiefste Stufe
CHF 1'800
Einpersonen-GmbH, Standardstatuten, Online-Notar, Kanton Zug oder Schwyz
Standard
CHF 2'500
Zwei bis drei Gesellschafter, individuelle Statuten, Treuhand-Begleitung
Höhere Stufe
CHF 3'500
Komplexer Gesellschaftsvertrag, Vinkulierungsklauseln, mehrere Sprachversionen

Revisionsstelle der GmbH

Die Revisions-Regeln sind identisch mit jenen der AG (ordentliche, eingeschränkte oder Opting-out). Praktisch alle neu gegründeten GmbHs wählen Opting-out — die meisten Schweizer Banken eröffnen das Geschäftskonto auch ohne Revisor.

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3. AG vs. GmbH — Direkter Vergleich aller Dimensionen

Die folgende Tabelle stellt beide Rechtsformen direkt gegenüber und ist das nützlichste Artefakt dieses Leitfadens. Drucken Sie sie aus, gehen Sie Zeile für Zeile durch und markieren Sie, wo Ihre Anforderungen liegen — die Summe ergibt fast immer eine klare Empfehlung.

Kriterium Aktiengesellschaft (AG) GmbH
Mindestkapital CHF 100'000 (mindestens 20 % bzw. CHF 50'000 liberiert) CHF 20'000 (vollständig liberiert)
Haftung Beschränkt auf Aktienkapital Beschränkt auf Stammkapital
Anonymität der Eigentümer Ja — Aktionäre nicht im HR Nein — Gesellschafter im HR publiziert
Übertragung der Anteile Formfrei oder Indossament (Namenaktien); HR-Eintrag nicht nötig Öffentliche Beurkundung + HR-Eintrag, meist Generalversammlung erforderlich
Mindestzahl Personen 1 (Einpersonen-AG zulässig) 1 (Einpersonen-GmbH zulässig)
Wohnsitzpflicht Organe Ein VR oder Direktor mit Schweizer Wohnsitz Ein Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz
Gründungskosten typisch CHF 2'500 – 6'000 CHF 1'800 – 3'500
Steuern Identisch — direkte Bundessteuer 8,5 % + Kanton/Gemeinde Identisch — direkte Bundessteuer 8,5 % + Kanton/Gemeinde
MWST-Pflicht Ab Umsatz CHF 100'000 Ab Umsatz CHF 100'000
Eignung für Investorenrunden Hoch — Standard für Seed/Series A/B Gering — meist Umwandlung in AG nötig
Reputation Sehr hoch — internationale Standardform Hoch im KMU-Umfeld, weniger international bekannt
Generalversammlung Möglich virtuell oder hybrid seit 2023 Möglich virtuell oder hybrid seit 2023

Lesen Sie die Tabelle so: Wenn Sie bei mehr als der Hälfte der Zeilen die AG-Spalte präferieren — insbesondere bei Investorenrunden, Anonymität und Übertragbarkeit — wählen Sie die AG. Wenn das tiefere Kapital, der einfachere Aufbau und der personalistische Charakter überwiegen, wählen Sie die GmbH. Im Zweifelsfall: Die Umwandlung GmbH → AG ist nach Fusionsgesetz unproblematisch und wird häufig zwei bis fünf Jahre nach Gründung gemacht, wenn das Unternehmen wächst.

4. Steuern für Schweizer AG und GmbH 2026

Direkte Bundessteuer auf den Gewinn

Die direkte Bundessteuer (dBSt) beträgt für AG und GmbH einheitlich 8,5 % auf den Reingewinn nach Steuern — effektiv rund 7,83 % vor Steuern, weil die Steuer selbst abzugsfähig ist. Berechnungsbasis ist der handelsrechtliche Reingewinn mit steuerlichen Korrekturen.

Kantonale und kommunale Gewinnsteuer

Zur Bundessteuer kommt die kantonale und kommunale Gewinnsteuer. Die effektive Gesamtbelastung (Bund + Kanton + Gemeinde) variiert 2026 deutlich:

Tiefe Steuerquote
11,9 % – 14 %
Zug, Nidwalden, Luzern, Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerrhoden
Mittlere Steuerquote
14 % – 17 %
Glarus, Thurgau, Schaffhausen, Aargau, St. Gallen, Freiburg, Wallis
Höhere Steuerquote
17 % – 21 %
Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Genf, Bern, Waadt, Jura

Die Sitzkantonwahl hat damit erheblichen Wertbeitrag: Eine AG mit CHF 500'000 Reingewinn spart in Zug gegenüber Bern jährlich rund CHF 45'000.

OECD-Mindestbesteuerung und Kapitalsteuer

Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz die Ergänzungssteuer (QDMTT) für Konzerne mit konsolidiertem Jahresumsatz über EUR 750 Mio., damit die effektive Steuerbelastung mindestens 15 % erreicht. Für die Mehrheit der KMU und Neugründungen ist Pillar Two irrelevant — die Schwelle erreichen nur börsenkotierte Multinationals.

Zusätzlich erheben die meisten Kantone eine Kapitalsteuer auf das steuerbare Eigenkapital, typischerweise zwischen 0,001 % (Schaffhausen) und 0,5 % (Genf). Viele Kantone gewähren eine Anrechnung der Gewinnsteuer, was bei profitablen Gesellschaften zu einer Nettobelastung nahe Null führt.

Verrechnungssteuer auf Dividenden

Schüttet die AG oder GmbH Dividenden aus, fällt die eidgenössische Verrechnungssteuer von 35 % an. Für inländische Aktionäre ist sie eine Sicherungssteuer und wird bei deklarierter Dividende rückerstattet. Für ausländische Aktionäre kann sie via DBA reduziert werden — typischerweise auf 0 % (EU/DE/AT bei qualifizierten Beteiligungen), 5 % oder 15 %.

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Standortwahl-Tipp: Für reine Holdingstrukturen, Forschungs- und Entwicklungs-Sitze und IP-Boxen bieten die Zentralschweiz (Zug, Schwyz, Nidwalden) sowie Schaffhausen und Appenzell die tiefsten effektiven Gewinnsteuern Europas. Wer im operativen Geschäft auf nahe Zürich angewiesen ist, kann den Sitz nach Zug oder Schwyz legen und in Zürich oder Zürich-Nord eine Betriebsstätte führen. Vollständige Kantonsvergleichs-Tabelle ansehen →

5. MWST, Sozialversicherungen und Lohnabrechnung

Mehrwertsteuer (MWST)

Die Schweizer Mehrwertsteuer wird von der ESTV erhoben. Seit 1.1.2024 gelten Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 % (Nahrungsmittel, Bücher, Medikamente, Tierfutter) und Sondersatz 3,8 % (Beherbergung); Finanz, Versicherung, Gesundheit, Bildung und Wohnraumvermietung sind ausgenommen. Die obligatorische Eintragung erfolgt ab weltweitem Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen über CHF 100'000. Wer darunter bleibt, kann sich freiwillig eintragen lassen — vor allem für Vorsteuerabzüge bei investitionsintensiven Start-ups sinnvoll.

Versandhandelsregelung für ausländische Onlineshops

Ausländische Versandhändler unterstehen der MWST-Pflicht, sobald sie pro Jahr mehr als CHF 100'000 aus Kleinsendungen an Schweizer Kunden erzielen (seit 1.1.2019). Zunapro übernimmt die MWST-Registrierung samt fiskalischer Vertretung gemäss Art. 67 MWSTG.

Sozialversicherungen

Beschäftigte AG und GmbH müssen ihre Mitarbeitenden bei AHV/IV/EO (10,6 %), ALV (je 1,1 % bis Lohn CHF 148'200), BVG (obligatorisch ab Jahreslohn CHF 22'050, je nach Plan 7–18 %), UVG (BU Arbeitgeber, NBU je nach Pensum), FAK (kantonal, ca. 1,5 %) und optional KTG (Krankentaggeld) anmelden. Für Einpersonen-AG und Einpersonen-GmbH gilt der allein angestellte Geschäftsführer als Arbeitnehmer und ist vollständig sozialversicherungspflichtig — selbst dann, wenn er 100 % der Aktien oder Stammanteile hält.

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Lohn-Dividenden-Strategie: Geschäftsführende Aktionäre/Gesellschafter zahlen sich in der Schweiz typischerweise einen branchenüblichen Lohn aus (BVG-pflichtig, AHV-pflichtig) und schütten den darüber liegenden Gewinn als Dividende aus — die durch das Teilbesteuerungsverfahren (Bund 70 %, Kantone meist 50–70 %) steuerlich begünstigt ist. Zunapro modelliert die optimale Lohn-Dividenden-Mischung individuell. Lohn-Dividenden-Rechner →

6. Bankkonto, Domiziladresse und Compliance

Das Schweizer Bankkonto — Der schwierigste Schritt

Was viele Gründer unterschätzen: Nicht das Handelsregister, sondern die Eröffnung des Schweizer Bankkontos ist 2026 oft der Engpass. Schweizer Banken haben ihre KYC-Prüfungen massiv verschärft, besonders für Gesellschaften mit ausländischen uwB. Die Bank eröffnet zuerst ein Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto); mit der Einzahlungsbestätigung beurkundet der Notar; nach HR-Eintrag wird das Sperrkonto in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt.

Bei rein Schweizer Gründern dauert das fünf bis zehn Werktage; bei ausländischen Gründern kann die KYC-Prüfung zwei bis sechs Wochen beanspruchen. Banken, die ausländische Gründer pragmatisch onboarden, sind 2026 unter anderem Hypothekarbank Lenzburg, PostFinance, Yapeal, Relai sowie spezialisierte Anbieter wie Bank Frick und Sygnum.

Domiziladresse — der Sitz der Gesellschaft

Jede Schweizer Gesellschaft braucht eine physische Geschäftsadresse in der Schweiz, an der die Gesellschaft Post entgegennehmen und Zustellungen empfangen kann; reine Postfachadressen werden nicht akzeptiert. Wer noch keine eigenen Räumlichkeiten hat, nutzt eine c/o-Domiziladresse: eine Treuhand-Domiziladresse (CHF 60–250/Monat, inkl. Postannahme und Weiterleitung), eine Coworking-Adresse (Impact Hub, Spaces, Regus, CHF 80–350/Monat) oder eine eigene Mietadresse mit höherer Glaubwürdigkeit.

Compliance — Geldwäschereigesetz und wirtschaftlich Berechtigte

Das Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet AG und GmbH zur Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (uwB): Wer mehr als 25 % der Anteile direkt oder indirekt hält, muss sich gemäss Art. 697j OR (AG) bzw. Art. 790a OR (GmbH) bei der Gesellschaft melden. Die Gesellschaft führt darüber ein internes Verzeichnis und meldet die uwB auf Anfrage den Finanzintermediären. Mit dem per 2026 eingeführten zentralen Transparenzregister (in Anlehnung an die EU-Geldwäscherichtlinien) werden bestimmte uwB-Informationen künftig auch behördlich zentralisiert geführt.

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KYC-Vorbereitung, Bankenauswahl für ausländische Gründer, GwG-Pflichten, Transparenzregister 2026 und uwB-Meldung — alles im dedizierten Compliance-Leitfaden.

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7. Sitzkanton wählen — Wo gründen in der Schweiz?

Die Zentralschweiz als Steueroptimum

Die Innerschweizer Kantone — allen voran Zug, Schwyz, Nidwalden und Luzern — sind seit Jahren die Wahl für Holdings, Trading-Gesellschaften, Family Offices und Tech-Unternehmen mit hoher Profitabilität. Zug bietet 2026 mit rund 11,9 % effektiver Gewinnsteuer den tiefsten Satz aller Kantone, gefolgt von Nidwalden (12,0 %) und Luzern (12,2 %). Die Crypto Valley rund um Zug hat über 1'200 Blockchain- und Web3-Gesellschaften angezogen.

Wirtschaftszentren und regionale Alternativen

Die grossen Wirtschaftszentren haben höhere Steuersätze (Zürich rund 19,1 %, Basel-Stadt rund 13,0 %, Genf rund 13,99 %), bieten dafür Talent-Pools, Infrastruktur und Geschäftsnetzwerke. Zürich ist Finanz- und Tech-Hub, Basel Pharma-Standort (Roche, Novartis), Genf Drehscheibe für internationale Organisationen und Commodity-Trading. Für Industrie-KMU gewinnen St. Gallen und Thurgau, für Tech die Romandie um Lausanne (EPFL), für italienisch geführte Firmen das Tessin (Lugano, Mendrisio).

Praktisches Vorgehen 2026

Die pragmatische Vorgehensweise: Wählen Sie den Kanton primär nach Steuerlast, sekundär nach Talent- und Infrastrukturzugang. Eine Holding kann in Zug sitzen, während die operative Tochtergesellschaft mit den Angestellten in Zürich oder Bern domiziliert. Die Pendlerinfrastruktur der Schweiz (SBB, A1, A3, A4) macht praktisch jeden Kantonshauptort innert 60 bis 90 Minuten vom anderen erreichbar.

8. Ausländische Gründer — Was Sie zusätzlich beachten müssen

Aufenthaltsbewilligung, Resident Director

Die Gründung selbst erfordert keinen Schweizer Wohnsitz. Wer aber in der Schweiz arbeiten und Lohn beziehen möchte, braucht eine Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung. Für EU/EFTA-Bürger ist dies dank Personenfreizügigkeit unproblematisch; für Drittstaatsangehörige gelten quotenpflichtige Kontingente, deren Bewilligung gesamtwirtschaftliches Interesse voraussetzt (Hochqualifizierung, signifikante Investition, Arbeitsplätze).

Wer keinen Schweizer Wohnsitz hat, erfüllt die Wohnsitzpflicht des Vertretungsorgans über einen Resident-Director-Service: Ein lizenzierter Schweizer Treuhänder übernimmt die formelle Geschäftsführerposition mit Einzelunterschrift; die operative Leitung verbleibt beim ausländischen Eigentümer per Konsulentenvertrag. Jahreskosten typisch CHF 3'000 bis CHF 6'000.

Doppelbesteuerungsabkommen und praktische Hürden

Die Schweiz hat ein dichtes Netz von über 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Für ausländische Aktionäre wird die Verrechnungssteuer auf Dividenden typischerweise auf 0 %, 5 % oder 15 % reduziert; gegenüber EU-Muttergesellschaften gilt ab 25 % Beteiligung 0 % gemäss Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz–EU. Zinsen und Lizenzgebühren sind im Quellenstaat dank DBA meist von der Verrechnungssteuer befreit.

Deutsche und österreichische Gründer profitieren von kultureller Nähe und einer langen DBA-Praxis; die Bankenwelt onboardet DE- und AT-Gründer typischerweise zügig. Türkische Gründer stossen — wie alle Drittstaatsangehörigen — häufiger auf längere KYC-Verfahren; pragmatische Banken sind Bank Frick, Hypothekarbank Lenzburg und PostFinance. Zunapro begleitet die Bank-Vorprüfung und stellt die notwendigen KYC-Unterlagen vorab strukturiert zusammen.

🌍 Schweizer Firma gründen — auch aus dem Ausland

Zunapro koordiniert für ausländische Gründer alle Schritte: Resident Director, Notar mit ferngestützter Beurkundung, KYC-Vorprüfung bei der Bank, MWST-Registrierung und Schweizer Treuhand-Buchhaltung.

Aus dem Ausland gründen

9. Schritt für Schritt zur Gründung — der 10-Tage-Fahrplan

1. Rechtsformwahl und Entscheidungsbaum

  • Investorenrunde, Anonymität gewünscht, ab CHF 100K Kapital → AG
  • Klassisches KMU, Familie/Partner, tieferes Startkapital → GmbH
  • Holding für Beteiligungen, Family Office → AG (Holding-Charakter via Zweckbestimmung)
  • Freiberufler, Solopreneur unter CHF 100K Umsatz → Einzelfirma (kein HR-Eintrag nötig)
  • Markteintritt aus DE/AT/EU → AG oder Zweigniederlassung der ausländischen Mutter
  • Genossenschaftliches Modell mit 7+ Mitgliedern → Genossenschaft

Die typische 2026-Konfiguration für ambitionierte Gründer ist die AG mit CHF 100'000 Aktienkapital, Sitz in einem steuerlich attraktiven Kanton (Zug, Schwyz, Luzern) und einer Schweizer Treuhand für die laufende Buchhaltung.

2. Firmennamen prüfen und reservieren

Der Firmenname muss im Handelsregister noch nicht bestehen und darf keine Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Firmen oder geschützten Marken aufweisen. Prüfung erfolgt online auf Zefix.ch. Der Name muss bei der AG den Zusatz «AG», bei der GmbH den Zusatz «GmbH» tragen (oder ausgeschrieben). Vorprüfung beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) ist möglich und für komplexe Namen empfehlenswert.

3. Statuten aufsetzen

Die Statuten sind das Grundgesetz der Gesellschaft und regeln Firma, Sitz, Zweck und Dauer, das Kapital (Stamm- bzw. Aktienkapital samt Aktienkategorien), die Organe (Verwaltungsrat/Geschäftsführer, Generalversammlung, Revisionsstelle), Vinkulierungsklauseln, Stimmrecht und Quorum, Gewinnverwendung sowie Bekanntmachungen. Zunapro hinterlegt OR-konforme Standardstatuten für alle gängigen Konfigurationen und passt sie auf Wunsch individuell an.

4. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen und einzahlen

Bei einer Schweizer Bank wird das Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) eröffnet. Die Gründer überweisen darauf das Aktienkapital (mindestens CHF 50'000 für AG) bzw. das Stammkapital (CHF 20'000 für GmbH). Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die für die notarielle Beurkundung erforderlich ist.

5. Öffentliche Beurkundung beim Notar

Der Schweizer Notar beurkundet die Gründung in einer öffentlichen Urkunde. Anwesend sind alle Gründer (bei der AG die Erstaktionäre, bei der GmbH die Erstgesellschafter); bei der AG ist die Anwesenheit per Vollmacht möglich. Der Notar prüft die Statuten, die Einzahlungsbestätigung und die Stampa-Erklärung über allfällige Sacheinlagen, übernimmt die Lex Friedrich-Prüfung bei Immobilien und reicht die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein.

6. Handelsregistereintrag

Das Handelsregisteramt des Sitzkantons prüft die Anmeldung und nimmt die Eintragung vor. Die schnellsten Ämter (Zug, Schwyz, Nidwalden) bearbeiten in 2 bis 5 Werktagen, Zürich und Bern typisch in 5 bis 10 Werktagen. Mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit. Die Publikation erfolgt im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

7. UID, MWST, BVG, weitere Anmeldungen

Mit dem HR-Eintrag erhält die Gesellschaft automatisch die UID über das BFS. Es folgen die MWST-Anmeldung bei der ESTV (ab Umsatzschwelle CHF 100'000), die AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber, der BVG-Anschluss bei einer Pensionskasse oder Sammelstiftung, der UVG-Vertrag bei SUVA oder einem Privatversicherer sowie allfällige branchenspezifische Bewilligungen (FINMA, Swissmedic, kantonale Stellen).

8. Geschäftskonto aktivieren und Buchhaltung starten

Nach der Handelsregistereintragung wandelt die Bank das Sperrkonto in ein reguläres Geschäftskonto um. Parallel startet die Buchhaltung — die Schweiz verlangt eine ordnungsgemässe doppelte Buchhaltung nach Swiss GAAP FER oder den Mindestgliederungsanforderungen des Obligationenrechts. Zunapro liefert die Cloud-Buchhaltung integriert mit ESR-Versand, MWST-Abrechnung und Lohnverwaltung.

9. Über Zunapro in 10 Minuten verbinden

  1. Bei Zunapro anmelden und das Schweizer Modul öffnen
  2. Rechtsform wählen (AG, GmbH oder Holding) und Sitzkanton bestimmen
  3. Gründerdaten erfassen — Personalien, Wohnsitz, Aktionärs- bzw. Gesellschafterstruktur
  4. Statuten generieren — Zunapro schlägt vor, Sie passen mit wenigen Klicks an
  5. Notartermin und Bank-Onboarding starten — alles direkt aus dem Panel
  6. Live gehen — typische Gesamtdauer 7–14 Werktage

Ihre Schweizer Firma in einem Treuhand-Panel

AG · GmbH · Holding · Zweigniederlassung — Statuten, Notariat, Bank, Handelsregister, MWST, Lohnabrechnung. 10-Minuten-Setup, transparenter Festpreis, 100 % Schweizer Treuhand-Begleitung.

Schweizer Firma gründen →

10. Die häufigsten Fehler bei Schweizer Firmengründungen — und wie Sie sie vermeiden

Falsche Rechtsformwahl aus reinem Kostenkalkül

Viele Gründer wählen die GmbH allein wegen des tieferen Kapitalerfordernisses, müssen dann aber zwei Jahre später für eine Investorenrunde teuer in eine AG umwandeln. Wenn schon bei Gründung absehbar ist, dass innert 24 Monaten externe Investoren einsteigen, sparen Sie unter dem Strich, wenn Sie direkt eine AG gründen. Ergänzend gilt: Ein zu tiefes Aktienkapital signalisiert Banken, Lieferanten und Vermietern fehlende Substanz — ein CHF 250'000- oder CHF 500'000-Aktienkapital ist häufig die bessere Wahl, weil die Kapitalsteuer marginal ist.

Sitz im falschen Kanton

Eine profitable Holding in Bern statt in Zug zahlt über zehn Jahre rund CHF 400'000 mehr Steuern pro CHF 1 Mio. Jahresgewinn. Diese Entscheidung wird allzu oft aus Bequemlichkeit getroffen («da wohne ich»). Der Sitz darf in einem anderen Kanton liegen als der Wohnort der Aktionäre oder Gesellschafter.

Bank-Onboarding und KYC unterschätzt

Die Annahme «die Bank macht das schon» kostet Gründer regelmässig vier bis acht Wochen Zeit. Bereiten Sie KYC-Unterlagen frühzeitig vor: Pass, Wohnsitznachweis, Businessplan, Herkunft der Mittel, Beschreibung der Tätigkeit, Kunden- und Lieferantenliste, Beneficial-Owner-Erklärungen. Wer einen Schweizer Treuhänder als formellen Verwaltungsrat einsetzt, braucht zusätzlich einen klaren schriftlichen Mandatsvertrag samt Konsulentenvereinbarung und Vollmachten.

MWST, verdeckte Gewinnausschüttungen, Lohn-Dividenden-Mischung

Die Umsatzschwelle von CHF 100'000 wird oft schneller erreicht als geplant. Wer die MWST-Anmeldung um sechs Monate verschleppt, schuldet die MWST rückwirkend ab dem Schwellenüberschreitungsmonat — meist ohne Möglichkeit zur Überwälzung auf die Kunden. Geschäfte zwischen Gesellschaft und Aktionär/Gesellschafter müssen zu Marktpreisen (Arm's Length) abgewickelt werden, sonst werden sie als verdeckte Gewinnausschüttung aufgerechnet. Und die optimale Lohn-Dividenden-Mischung ist branchen- und kantonsspezifisch — wer sich allein über die steuerlich begünstigte Dividende auszahlt, riskiert Aufrechnung durch die Steuerverwaltung.

Buchhaltung und Aufbewahrungspflicht

Wer die Buchhaltung «über Excel und am Jahresende» macht, riskiert Verstösse gegen Art. 957 ff. OR und unklare Steuerbescheide. Die Schweiz verlangt eine laufende, doppelte Buchhaltung mit Beleg- und Aufbewahrungspflicht (10 Jahre). Cloud-Lösungen wie die in Zunapro integrierte Buchhaltung erledigen das automatisiert und übergeben die fertige Jahresrechnung an Notar, Bank und Steuerverwaltung.

⚖️

Compliance ist 2026 keine Option. Mit dem Transparenzregister, der OECD-Mindestbesteuerung und der verschärften Bank-KYC ist eine saubere Gründung mit professioneller Begleitung der mit Abstand günstigste Weg — die Nachkorrektur ist immer teurer als die korrekte Erstgründung. Treuhand-Paket ansehen →

FAQ — Schweizer Firmengründung 2026

Was ist günstiger zu gründen — AG oder GmbH in der Schweiz?

Die GmbH ist klar günstiger in der Gründung. Das Mindestkapital von CHF 20'000 (vollständig liberiert) liegt deutlich unter dem AG-Mindestkapital von CHF 100'000 (mindestens CHF 50'000 liberiert). Hinzu kommt: GmbH-Notariatskosten und Handelsregistergebühren sind tendenziell tiefer.

Rechnen Sie für eine GmbH-Gründung mit CHF 1'800 bis CHF 3'500 Gründungskosten, für eine AG mit CHF 2'500 bis CHF 6'000 — jeweils ohne das eigentliche Kapital. Beide Rechtsformen unterliegen denselben Steuern; der Kostenunterschied liegt also vorrangig in der Gründungsphase, nicht im laufenden Betrieb.

Welche Rechtsform ist für ausländische Investoren in der Schweiz besser geeignet?

Beide Rechtsformen stehen ausländischen Investoren grundsätzlich offen. Die AG ist die Wahl, wenn Anonymität der Aktionäre, internationale Reputation, einfache Übertragbarkeit der Aktien und spätere Kapitalerhöhungen oder ein IPO im Vordergrund stehen.

Die GmbH ist attraktiv für KMU mit überschaubarem Gesellschafterkreis und tieferem Startkapital. Wichtig in beiden Fällen: Mindestens ein zeichnungsberechtigtes Organ (Verwaltungsrat AG oder Geschäftsführer GmbH) muss in der Schweiz Wohnsitz haben (Art. 718 Abs. 4 bzw. Art. 814 Abs. 3 OR). Dies wird typischerweise über einen Resident-Director-Service eines Schweizer Treuhänders gelöst.

Wie hoch ist die Unternehmenssteuer in der Schweiz 2026?

Die effektive Gewinnsteuer (Bund, Kanton, Gemeinde zusammen) liegt 2026 zwischen rund 11,9 % (Zug) und rund 21 % (Bern, Genf). Die direkte Bundessteuer beträgt einheitlich 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern (effektiv 7,83 % vor Steuern).

Hinzu kommen die kantonale und kommunale Gewinnsteuer sowie die kantonale Kapitalsteuer (typisch 0,001 % bis 0,5 % des steuerbaren Eigenkapitals). Die OECD-Mindestbesteuerung (Pillar Two, 15 %) wird seit 2024 über die Ergänzungssteuer (QDMTT) für Konzerne mit Umsatz über EUR 750 Mio. erhoben — für KMU und Neugründungen praktisch irrelevant.

Wie lange dauert die Gründung einer Schweizer AG oder GmbH?

Mit vollständigen Unterlagen und einem Schweizer Notartermin können sowohl AG als auch GmbH innerhalb von 7 bis 14 Werktagen im Handelsregister eingetragen werden. Die schnellsten Kantone (Zug, Schwyz, Nidwalden) bearbeiten Eintragungen typisch in 2 bis 5 Werktagen nach Eingang.

Der kritische Pfad ist meist nicht das Handelsregister, sondern die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos bei einer Schweizer Bank. Bei reinen Schweizer Gründern dauert das fünf bis zehn Werktage; bei ausländischen Gründern kann die KYC-Compliance zwei bis sechs Wochen beanspruchen. Eine gute Vorbereitung der KYC-Unterlagen verkürzt diese Phase deutlich.

Brauche ich einen Schweizer Wohnsitz, um eine AG oder GmbH zu gründen?

Nein, für die Gründung selbst nicht. Aber: Gemäss Art. 718 Abs. 4 OR (AG) bzw. Art. 814 Abs. 3 OR (GmbH) muss mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Einzelunterschrift oder zwei mit Kollektivunterschrift Wohnsitz in der Schweiz haben.

Üblich ist die Bestellung eines Schweizer Direktors (Resident Director) oder die Bevollmächtigung eines Schweizer Treuhänders. Diese Dienstleistung kostet typischerweise CHF 3'000 bis CHF 6'000 pro Jahr, je nach Komplexität der Gesellschaft und Transaktionsvolumen.

Was ist die Stempelabgabe und wann fällt sie an?

Die eidgenössische Emissionsabgabe beträgt 1 % auf das gezeichnete Aktien- bzw. Stammkapital, das den Freibetrag von CHF 1 Mio. übersteigt. Bei einer Standard-AG mit CHF 100'000 oder einer GmbH mit CHF 20'000 Stammkapital fällt also keine Stempelabgabe an. Erst bei Kapitalerhöhungen über die Millionengrenze hinaus wird sie relevant.

Die Umsatzabgabe von 0,15 % (Inland) bzw. 0,3 % (Ausland) betrifft hingegen den Wertpapierhandel zwischen inländischen Effektenhändlern und ist für die meisten KMU irrelevant.

Welche Bewilligungen brauche ich für eine Schweizer AG oder GmbH?

Die meisten Geschäftstätigkeiten sind in der Schweiz bewilligungsfrei. Sektorspezifische Bewilligungen gelten unter anderem für Banken/Finanzintermediäre (FINMA), Versicherungen (FINMA), Heilmittel (Swissmedic), Lebensmittel (kantonales Laboratorium), Personalverleih und Arbeitsvermittlung (SECO/Kanton), Bauunternehmen (kantonal), Treuhand und Vermögensverwaltung (FINMA bzw. Aufsichtsorganisation), sowie für Bewachung und Sicherheit (kantonal).

Für E-Commerce, IT-Dienstleistungen, Beratung und klassischen Handel sind in der Regel keine spezifischen Bewilligungen erforderlich — die normalen MWST- und Sozialversicherungsanmeldungen genügen.

Wie funktioniert die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz?

Die Schweizer Mehrwertsteuer wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Normalsatz 8,1 % seit 1.1.2024, reduzierter Satz 2,6 % (Nahrungsmittel, Bücher, Medikamente, etc.) und Sondersatz 3,8 % (Beherbergung).

Die Eintragungspflicht beginnt bei einem weltweiten Jahresumsatz über CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen. Ausländische Versandhändler mit Schweizer Kunden sind seit 2019 mehrwertsteuerpflichtig, sobald sie mehr als CHF 100'000 Kleinsendungsumsatz erzielen (Versandhandelsregelung). Zunapro übernimmt die MWST-Registrierung und die laufende MWST-Abrechnung integriert.

Kann ich AG oder GmbH später umwandeln?

Ja. Die Umwandlung von GmbH zu AG (und umgekehrt) ist nach dem Schweizer Fusionsgesetz (FusG) ein etabliertes Verfahren. Erforderlich sind eine öffentliche Urkunde, eine Umwandlungsbilanz und eine Prüfung durch eine zugelassene Revisionsstelle.

Häufiger Anwendungsfall: Eine GmbH wird zur AG, wenn das Kapital für Wachstum, Investorenrunden oder einen Verkauf erhöht wird. Die Kosten liegen typischerweise zwischen CHF 4'000 und CHF 10'000, ohne die eigentliche Kapitalaufstockung. Die Umwandlung erfolgt steuerneutral, sofern die Buchwerte fortgeführt werden.

Muss ich eine Revisionsstelle bestellen?

Es gibt drei Stufen: Ordentliche Revision (Pflicht bei Bilanzsumme > CHF 20 Mio., Umsatz > CHF 40 Mio. oder mehr als 250 Vollzeitstellen — zwei der drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren), eingeschränkte Revision (Standard für KMU mit mehr als 10 Vollzeitstellen) und Opting-out (kein Revisor, zulässig bei höchstens 10 Vollzeitstellen mit Zustimmung aller Gesellschafter).

Die meisten neugegründeten AG und GmbH wählen das Opting-out, was die jährlichen Kosten um CHF 3'000 bis CHF 8'000 senkt. Banken akzeptieren das Opting-out überwiegend, prüfen aber ihre Kreditpolitik bei höheren Bilanzsummen häufiger nach.

Was kostet eine Schweizer Domiziladresse?

Eine c/o-Domiziladresse bei einem Treuhänder oder Coworking-Anbieter kostet typischerweise zwischen CHF 60 und CHF 250 pro Monat (CHF 720 bis CHF 3'000 pro Jahr). Die Adresse muss eine vollständige Geschäftsadresse mit Postannahme sein — reine Postfachadressen werden vom Handelsregister nicht akzeptiert.

Bei Verwendung einer Treuhand-Domiziladresse muss die Gesellschaft am Sitz tatsächlich erreichbar sein und Zustellungen entgegennehmen können (Art. 117 HRegV). Zunapro bietet Schweizer Domiziladressen in Zug, Zürich, Genf, Lausanne und Lugano als Teil des Treuhand-Pakets.

AG oder GmbH — was empfiehlt Zunapro für 2026?

Für E-Commerce-Gründer und KMU mit einem Startkapital unter CHF 50'000 empfehlen wir die GmbH: tiefer Kapitaleinsatz, vollständige Trennung des Privatvermögens, professionelles Auftreten im Handelsregister, geringere Notariatskosten.

Für skalierende Tech-Unternehmen, Holding-Strukturen, Familienbetriebe mit mehreren Stämmen und alle Gründer mit Investorenperspektive (Seed/Series A) empfehlen wir direkt die AG: anonyme Aktionäre, einfache Aktienübertragung, vorbereitet für Wachstum und Kapitalaufstockung dank Kapitalband. Zunapro koordiniert Gründung, Notariat, Bank-Onboarding, Buchhaltung, MWST-Registrierung und Personal- und Lohnverwaltung — alles in einem Schweizer Treuhand-Panel mit transparentem Festpreis.

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