Die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz unterscheidet sich in mehreren Punkten vom EU-System. Für E-Commerce-Unternehmen ist es essentiell, die Besonderheiten des Schweizer Systems zu kennen, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist und eigene Regelungen über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) durchsetzt.
MWST-Sätze
Die Schweiz kennt drei MWST-Sätze: den Normalsatz von 8,1% für die meisten Waren und Dienstleistungen, den reduzierten Satz von 2,6% für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Medikamente, sowie den Sondersatz von 3,8% für Beherbergungsleistungen. Diese Sätze sind seit Januar 2024 in Kraft und wurden im Rahmen der AHV-21-Reform leicht angehoben. Im Vergleich zur EU sind die Schweizer MWST-Sätze deutlich niedriger – der EU-Durchschnitt liegt bei rund 21%.
Registrierungspflicht
Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz ab CHF 100'000 pro Jahr sind MWST-pflichtig und müssen sich bei der ESTV registrieren. Für ausländische Versandhändler gilt eine Sonderregelung: Wer für mindestens CHF 100'000 Kleinsendungen (bis CHF 65 Warenwert) in die Schweiz versendet, muss sich ebenfalls registrieren. Die Registrierung erfolgt online über das ESTV-Portal. Neu gegründete GmbH oder AG sollten die MWST-Registrierung direkt im Gründungsprozess einplanen.
Freiwillige Registrierung
Auch Unternehmen unter der CHF 100'000-Schwelle können sich freiwillig registrieren. Dies ist sinnvoll, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen, etwa bei Investitionen in Lagerinfrastruktur oder IT-Systeme für den Online-Shop.
Abrechnungsmethoden
Es gibt zwei Methoden: die effektive Abrechnungsmethode (Vorsteuerabzug möglich) und die Saldosteuersatzmethode (vereinfachte Abrechnung mit branchenspezifischen Pauschalsteuersätzen). Die Saldosteuersatzmethode steht Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5,005 Millionen offen und vereinfacht die Buchhaltung erheblich. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise oder halbjährlich bei der ESTV.
Internationaler Versandhandel
Bei Lieferungen aus dem Ausland in die Schweiz fällt Einfuhr-MWST an. Bei Sendungen über CHF 65 Warenwert wird die MWST an der Grenze durch den Schweizer Zoll erhoben. Die Versandhandelsregelung ermöglicht es registrierten Händlern, Sendungen MWST-befreit an den Endkunden zu liefern und die MWST selbst abzurechnen. Dies beschleunigt die Zustellung, da keine Verzollung am Grenzübergang nötig ist.
Besonderheiten für Marketplace-Verkäufer
Wer über Digitec Galaxus oder Ricardo.ch verkauft, muss die MWST-Pflichten selbst erfüllen – die Plattformen übernehmen dies nicht automatisch. Auch Verkäufe über Amazon.de an Schweizer Kunden unterliegen den Schweizer MWST-Regeln, sofern die Lieferung in die Schweiz erfolgt. Zunapro bietet umfassende MWST-Compliance-Dienstleistungen für E-Commerce in der Schweiz, von der Erstregistrierung bei der ESTV über die laufende quartalsweise Abrechnung bis zur Beratung bei der Wahl der optimalen Abrechnungsmethode.