AG oder GmbH gründen in der Schweiz: Vergleich 2025

Veröffentlicht am: 2025-01-10

Die Wahl zwischen AG und GmbH ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Firmengründung in der Schweiz. Beide Rechtsformen bieten Haftungsbeschränkung, unterscheiden sich aber in Kapitalanforderungen, Governance und Flexibilität. Wer ein E-Commerce-Unternehmen aufbauen möchte, sollte die Unterschiede genau kennen, bevor der Gang zum Notar und die Eintragung ins Handelsregister erfolgen.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG benötigt ein Mindestaktienkapital von CHF 100'000, wovon CHF 50'000 bei Gründung einbezahlt sein müssen. Aktien können als Inhaber- oder Namenaktien ausgegeben werden. Die AG wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der mindestens ein Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz umfassen muss. Für grössere E-Commerce-Unternehmen, die Investoren anziehen oder an die Börse gehen möchten, ist die AG die bevorzugte Rechtsform. Die Übertragung von Aktien ist unkompliziert, was die AG besonders flexibel bei Eigentümerwechseln macht.

Gründungsablauf der AG

Die Gründung erfolgt durch öffentliche Beurkundung beim Notar. Anschliessend wird die AG ins Handelsregister des zuständigen Kantons eingetragen. Die Eintragung wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, abhängig vom Kanton.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH erfordert ein Mindestkapital von CHF 20'000, das vollständig einbezahlt werden muss. Alle Gesellschafter sind namentlich im Handelsregister eingetragen, was volle Transparenz über die Eigentümerstruktur schafft. Die GmbH eignet sich besonders für KMU und Startups mit überschaubarer Gesellschafterstruktur. Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) muss mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz bestellt werden.

Vorteile der GmbH für E-Commerce

Die niedrigere Kapitalschwelle macht die GmbH zur idealen Wahl für Online-Händler, die auf Digitec Galaxus, Ricardo.ch oder Amazon.de verkaufen möchten. Die Verwaltung ist schlanker als bei der AG, und die Gründungskosten liegen typischerweise zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000 inklusive Notargebühren und Handelsregistereintrag.

Steuerliche Aspekte

Beide Rechtsformen unterliegen der Gewinnsteuer auf Bundes- und Kantonsebene. Der effektive Steuersatz variiert zwischen 11,9% und 21,6% je nach Kanton. Kantone wie Zug (11,9%), Nidwalden (12,7%) und Luzern (12,3%) bieten besonders attraktive Sätze für E-Commerce-Unternehmen. Auf Bundesebene beträgt die direkte Bundessteuer 8,5% auf den Reingewinn. Zusätzlich fällt die kantonale und kommunale Gewinnsteuer an, deren Höhe stark variiert.

MWST-Registrierung

Unabhängig von der Rechtsform müssen sich Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz ab CHF 100'000 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die MWST registrieren. Der Normalsatz beträgt 8,1%, der reduzierte Satz 2,6% und der Sondersatz für Beherbergung 3,8%.

Empfehlung für E-Commerce

Für die meisten E-Commerce-Startups ist die GmbH die bessere Wahl: niedrigeres Kapital, einfachere Struktur und volle Haftungsbeschränkung. Die AG lohnt sich bei geplanter Kapitalaufnahme oder wenn die Anonymität der Aktionäre wichtig ist. Wer als Einzelunternehmen (Einzelfirma) startet, kann später jederzeit in eine GmbH oder AG umwandeln, sobald das Geschäft wächst. Zunapro berät Sie individuell und begleitet den gesamten Gründungsprozess – von der Wahl der Rechtsform über die Eintragung im Handelsregister bis zur MWST-Registrierung bei der ESTV.

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