Cross-Border E-Commerce: Schweiz und EU

Veröffentlicht am: 2025-10-15

Der Cross-Border-E-Commerce zwischen der Schweiz und der EU bietet enormes Potenzial, bringt aber auch besondere Herausforderungen mit sich. Als Nicht-EU-Mitglied gelten für die Schweiz spezielle Zoll- und MWST-Regelungen, die auf den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU basieren.

Zollabwicklung

Sendungen zwischen der Schweiz und der EU unterliegen der Zollpflicht. Der Schweizer Zolltarif (TARES) bestimmt die anwendbaren Zollsätze. Dank des Freihandelsabkommens Schweiz-EU sind viele Waren zollfrei oder zollreduziert, sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden und ein Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) vorliegt. Für Industrieprodukte mit Schweizer oder EU-Ursprung fallen in der Regel keine Zölle an.

Zollanmeldung und Verzollung

Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch über das System e-dec der Eidgenössischen Zollverwaltung. Für regelmässige Sendungen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Zollagenten oder Spediteur, der die Verzollung übernimmt. Die Post und DPD bieten integrierte Verzollungsdienste für E-Commerce-Sendungen an.

MWST bei Importen

Bei der Einfuhr in die Schweiz wird die Einfuhr-MWST erhoben. Sendungen mit einem MWST-Betrag unter CHF 5 (entspricht ca. CHF 65 Warenwert beim Normalsatz von 8,1%) sind von der MWST befreit. Für Versandhändler mit über CHF 100'000 an Kleinsendungen pro Jahr gilt die obligatorische MWST-Registrierung bei der ESTV.

Schweizer Verkäufer in der EU

Schweizer E-Commerce-Unternehmen, die in die EU verkaufen, müssen die EU-Mehrwertsteuerregeln beachten. Seit Juli 2021 gilt der Import One-Stop Shop (IOSS) für Sendungen bis EUR 150. Alternativ kann die Einfuhr-USt im Bestimmungsland erhoben werden. Für Verkäufe über Amazon.de oder andere EU-Marktplätze gelten die jeweiligen Marketplace-Regelungen.

Versandhandelsregelung

Die Versandhandelsregelung ermöglicht es registrierten Versandhändlern, die MWST selbst abzurechnen, anstatt sie an der Grenze erheben zu lassen. Dies beschleunigt die Zustellung erheblich, da keine Zoll-MWST-Abfertigung am Grenzübergang nötig ist. Der Endkunde erhält die Sendung wie eine Inlandssendung ohne zusätzliche Gebühren oder Verzögerungen.

Praktische Lösungen

Ein Schweizer Lager kann Zollprobleme eliminieren und schnellere Lieferzeiten ermöglichen. Fulfillment-Dienstleister in der Schweiz übernehmen Lagerung, Kommissionierung und Versand über Die Post oder Planzer. Für EU-basierte Händler, die in die Schweiz expandieren, ist dies oft die effizienteste Lösung. Alternativ können Schweizer Händler, die in die EU verkaufen, den Import One-Stop Shop (IOSS) nutzen oder ein EU-Lager einrichten, um die Zollabwicklung zu umgehen. Zunapro bietet umfassende Cross-Border-Lösungen: von der Zollberatung über MWST-Registrierung bei der ESTV bis hin zu Lager- und Fulfillment-Lösungen in der Schweiz.

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