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Vollständiges Steuersystem Griechenland 2026: KSt 22%, ESt 9-44%, EFKA, MwSt 24%, myDATA, NHR 7% Rente, 50% Führungskräfte-Umzug, DBA 60+.

🇬🇷 Vollständiger Leitfaden zu griechischen Steuern & Anreizen — Ausgabe 2026

Griechisches Steuersystem für E-Commerce 2026: Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, EFKA & Steueranreize

Griechenland hat sich zu einer der wettbewerbsfähigsten Steuerjurisdiktionen Europas für Online-Händler entwickelt. Mit einem Körperschaftsteuersatz von 22%, progressiven persönlichen Steuerstufen von 9% bis 44%, sechsstufiger EFKA-Sozialversicherung, dreistufiger Mehrwertsteuer (FPA) von 24% / 13% / 6% und der weltweit führenden myDATA-Echtzeit-Buchführungsplattform belohnt das griechische Steuersystem Verkäufer, die sich richtig aufstellen. Hinzu kommen die NHR-Pauschalsteuer von 7% für Renten, die 50%ige Einkommensbefreiung für verlegte Führungskräfte, über 60 Doppelbesteuerungsabkommen, F&E-Superabzüge und Zuschüsse aus dem Aufbaufonds — Griechenland ist 2026 ein Gespräch über Steuerplanung wert. Dieser Leitfaden behandelt jede Ebene des griechischen Steuersystems für Marktplatzverkäufer und SaaS-Exporteure, mit den aktuellen Sätzen 2026 von der AADE und dem Steuergesetzbuch (Gesetz 4172/2013).

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AADE-Sync 9,6 / 10
CIT 22%
48,2 Tsd. €
↓ 12% ggü. Vorjahr
FPA
16,9 Tsd. €
monatlich
EFKA
386 €
Klasse 2
myDATA · letzte 7 Tage 1.842 Belege↑ 18%
MoDiMiDoFrSaHeu
Letzte myDATA-Übermittlungen MARK
#TPY-91204 Timologio B2B · 24% FPA Ausstehend
#APY-91203 Apodeixi Lianikis · QR MARK OK
#DLT-91202 Deltio Aposolis · 13% Abgeschlossen
AADE-Sync aktiv · letzte MARK vor 3s · E3/N bereit
22%
Körperschaftsteuersatz (CIT)
9–44%
Persönliche Einkommensteuerstufen
24%
Standard-Mehrwertsteuersatz (FPA)
60+
Doppelbesteuerungsabkommen

Griechisches Steuersystem 2026 im Überblick — Kurzfassung

Das griechische Steuersystem 2026 basiert auf dem Gesetz 4172/2013 (Einkommensteuergesetzbuch, KFE) und wird von der AADE (Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen) verwaltet. Die Körperschaftsteuer beträgt pauschal 22% auf den Nettogewinn, zuzüglich einer 5%igen Quellensteuer auf Dividenden bei Ausschüttung. Die Einkommensteuer natürlicher Personen ist progressiv in fünf Stufen gestaffelt, von 9% (bis 10.000 €) bis 44% (über 40.000 €). Selbstständige Verkäufer zahlen EFKA-Sozialversicherung in sechs Stufen (238–627 €/Monat im Jahr 2026). Die Mehrwertsteuer (FPA) kennt drei Sätze — 24% / 13% / 6% — mit verpflichtender Echtzeitübermittlung über myDATA für jede Rechnung und jeden Beleg. Ausländische Verkäufer profitieren von der NHR-Pauschalsteuer von 7% für Renten, der 50%igen Einkommensbefreiung für verlegte Führungskräfte (7 Jahre) und einem Netz von über 60 Doppelbesteuerungsabkommen. Zu den jährlichen Meldungen gehören die Formulare E3, N, E1, E2, E9 sowie monatliche Mehrwertsteuererklärungen und der GEMI-Jahresabschluss.

1. Überblick über das griechische Steuersystem — Die Landschaft 2026

Das griechische Steuersystem wurde im letzten Jahrzehnt grundlegend modernisiert, verankert im Einkommensteuergesetzbuch Gesetz 4172/2013 (KFE) und dem Steuerverfahrensgesetzbuch Gesetz 4174/2013 (KFD). Griechenland bietet 2026 eines der wettbewerbsfähigeren Steuersysteme der EU für E-Commerce und digitale Unternehmen und gleichzeitig eine der weltweit fortschrittlichsten Echtzeit-Steuermeldeplattformen mit myDATA.

Die griechische Steuerlandschaft gliedert sich in drei Verwaltungssäulen, mit denen jeder Marktplatzverkäufer zu tun haben wird:

AADE — Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen

Gegründet 2017 (Gesetz 4389/2016) · verwaltet Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuer, myDATA, Zoll

aade.grWichtigste Steuerbehörde

e-EFKA — Griechische Sozialversicherungsanstalt

Einheitliche Sozialversicherung seit 2017 (Gesetz 4387/2016) · Rente, Krankenversicherung, Zusatzversicherung

efka.gov.gr6 Beitragsstufen

GEMI — Allgemeines Handelsregister

Betrieben vom Entwicklungsministerium · Unternehmensgründung, Einreichung der Jahresabschlüsse

businessportal.grHandelsregister

Aus Sicht eines Marktplatzverkäufers besteht der typische griechische Steuerstack 2026 aus sechs Ebenen: (1) Körperschaftsteuer (CIT) von 22% auf den Unternehmensgewinn, (2) Einkommensteuer (PIT) von 9–44% auf Entnahmen von Gesellschaftern oder Inhabern, (3) EFKA-Sozialversicherungsbeiträge, (4) Mehrwertsteuer (FPA) von 24/13/6%, (5) Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen und (6) lokale Gebühren und Stempelsteuer (telos chartosemou, telos epitidefmatos bis zu ihrer Abschaffung). Jede Ebene wird nachfolgend detailliert mit den aktuellen Sätzen und Regeln für 2026 beschrieben.

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2. Körperschaftsteuer — Der pauschale Satz von 22% erklärt

Der Körperschaftsteuersatz von 22%

Die griechische Körperschaftsteuer (foros eisodimatos nomikon prosopon) wird 2026 pauschal mit 22% auf den steuerpflichtigen Nettogewinn juristischer Personen erhoben, geregelt in Artikel 58 des Einkommensteuergesetzbuchs (Gesetz 4172/2013). Der Satz wurde schrittweise von 29% (2018) über 24% (2019) auf 22% (2022) gesenkt, wo er seither verbleibt.

Der Satz von 22% gilt einheitlich für alle Standard-Rechtsformen, die von Online-Händlern genutzt werden:

  • AE (Anonymi Eteria) — Aktiengesellschaft, Mindestkapital 25.000 €
  • EPE (Eteria Periorismenis Efthynis) — Gesellschaft mit beschränkter Haftung, seit 2013 kein festes Mindestkapital
  • IKE (Idiotiki Kefalaiouchiki Eteria) — private Kapitalgesellschaft, seit 2012 die dominierende Neugründungsform für KMU, kein Mindestkapital
  • Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens — Besteuerung des griechischen Gewinnanteils mit 22%

Quellensteuer auf Dividenden — Die zusätzliche 5%-Ebene

Werden die versteuerten Gewinne eines griechischen Unternehmens als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt eine 5%ige Quellensteuer auf Dividenden an (Artikel 64, Einkommensteuergesetzbuch). Zusammen mit der 22%igen Körperschaftsteuer ergibt sich ein effektiver kombinierter Satz von rund 25,9%:

  • 100 € Gewinn vor Steuern × 22% CIT = 22 € Steuer → 78 € nach CIT
  • 78 € × 5% Quellensteuer auf Dividenden = 3,90 € zusätzliche Steuer
  • Gesamtsteuer: 25,90 € → effektiver Satz 25,9%

Befreiungen nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können die 5%ige Quellensteuer für qualifizierende EU-Gesellschafter, die mindestens 10% des Kapitals für mindestens 24 Monate halten, entfallen lassen.

Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer

Griechische Kapitalgesellschaften leisten eine Steuervorauszahlung (prokatabolli) in Höhe von 80% der Steuerschuld des Vorjahres, zahlbar in acht Monatsraten zusammen mit der Jahressteuererklärung und angerechnet auf die Steuer des Folgejahres. Im ersten Geschäftsjahr eines Startups wird die Vorauszahlung um 50% reduziert.

Verlustvortrag

Griechische steuerliche Verluste können bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre vorgetragen werden; ein Verlustrücktrag ist nicht zulässig. Verluste verfallen bei einem Eigentümerwechsel von über 33% in Kombination mit einer Änderung der Geschäftstätigkeit (Artikel 27, Einkommensteuergesetzbuch).

📋
Offizielle Referenz des Einkommensteuergesetzbuchs: Die Bestimmungen zur Körperschaftsteuer sind im Gesetz 4172/2013 (KFE) kodifiziert, mit den Artikeln 47–58 zu Anwendungsbereich, Sätzen und Veranlagung der Körperschaftsteuer. Der vollständige konsolidierte Text ist auf dem offiziellen AADE-Portal unter „Forologia Eisodimatos Nomikon Prosopon" verfügbar.

3. Einkommensteuer — Progressive Stufen von 9–44%

Die progressive Fünf-Stufen-Skala

Die griechische Einkommensteuer (foros eisodimatos fysikon prosopon) auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Renten ist gemäß Artikel 15 des Einkommensteuergesetzbuchs progressiv in fünf Stufen gestaffelt. Die Skala für 2026 lautet:

Zu versteuerndes Jahreseinkommen Grenzsteuersatz Kumulierte Steuer am oberen Stufenende
0 € – 10.000 €9%900 €
10.001 € – 20.000 €22%3.100 €
20.001 € – 30.000 €28%5.900 €
30.001 € – 40.000 €36%9.500 €
Über 40.000 €44%

Solidaritätsbeitrag — für 2026 ausgesetzt

Der früher berüchtigte Solidaritätsbeitrag (eisfora allilengyis) — ein zusätzlicher Aufschlag von 2,2–10% auf Einkommen über 12.000 € — ist seit 2022 für Einkünfte aus dem Privatsektor ausgesetzt und bleibt auch für das Steuerjahr 2026 ausgesetzt. Dies ist eine strukturelle Änderung, die das Nettoeinkommen für Besserverdiener spürbar verbessert, insbesondere für verlegte Führungskräfte und Selbstständige.

Einzelunternehmer — Atomiki Epicheirisi

Einzelunternehmer (atomiki epicheirisi) werden auf ihren Nettogewinn nach derselben progressiven Skala von 9–44% besteuert wie Angestellte. Der steuerfreie Betrag für Einzelunternehmer liegt 2026 bei etwa 8.636 € (ledig, ohne Kinder), gestaffelt nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten — Selbstständigen wird dieser Betrag jedoch im Vergleich zu Angestellten nur teilweise gewährt, ein langjähriger politischer Streitpunkt.

Einzelunternehmer profitieren zudem von einer 50%igen Ermäßigung der Gewerbesteuer (telos epitidefmatos) in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit sowie von einer vollständigen Befreiung für Personen über 65 Jahre oder in bestimmten Wirtschaftszonen.

Mieteinkünfte — Eigene Steuerskala

Mieteinkünfte aus Immobilien werden nach einer separaten progressiven Skala gemäß Artikel 40 des Einkommensteuergesetzbuchs besteuert:

  • 15% auf jährliche Mieteinkünfte bis 12.000 €
  • 35% auf den Anteil von 12.001 € bis 35.000 €
  • 45% über 35.000 €

Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb fallen für Privatpersonen unter diese Skala (mit maximal zwei Immobilien pro natürlicher Person, bevor eine gewerbliche Behandlung greift).

Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge

  • Dividenden — 5% Pauschal-Quellensteuer (Abgeltungsteuer für Ansässige)
  • Zinsen aus Einlagen/Anleihen — 15% Quellensteuer
  • Veräußerungsgewinne aus börsennotierten Aktien — 15% (befreit bei Beteiligungen unter 0,5%)
  • Veräußerungsgewinne aus Immobilien — derzeit bis 2026 ausgesetzt; ansonsten 15%
  • Gewinne aus Krypto-Assets — nach allgemeinen Regeln besteuert; spezifische Krypto-Gesetzgebung in Arbeit

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Die Wahl zwischen Einzelunternehmer, IKE oder AE hat für die meisten Online-Händler eine Auswirkung von 5–10% auf den effektiven Steuersatz. Unsere griechischen Steuerberater modellieren Ihre konkrete Situation in einem 30-minütigen Gespräch.

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4. EFKA-Sozialversicherung — Die sechsstufige Skala für Selbstständige

Was ist EFKA?

e-EFKA (Elektronikos Ethnikos Foreas Koinonikis Asfalisis — Elektronische Nationale Sozialversicherungsanstalt) ist die einheitliche griechische Sozialversicherungsorganisation, die 2017 durch das Gesetz 4387/2016 (das Katrougalos-Gesetz) im Zuge der Fusion von mehr als 35 früheren Renten- und Krankenkassen (IKA, OAEE, ETAA, OGA usw.) entstand. EFKA verwaltet Grundrente, Krankenversicherung, Zusatzrente und Einmalleistungen für Angestellte, Selbstständige, Landwirte und Freiberufler.

Sechs Beitragsstufen für selbstständige Verkäufer

Seit der Reform 2020 (Gesetz 4670/2020) wählen Selbstständige — einschließlich Einzelunternehmer und geschäftsführender IKE-Gesellschafter — ihre EFKA-Beitragsstufe aus einem Sechs-Stufen-Menü, unabhängig vom erklärten Einkommen. Die monatlichen Beitragsstufen für 2026 (illustrativ, vorbehaltlich der jährlichen ministeriellen Anpassung):

Klasse 1 (Einstieg)
238 €/Monat
Grundrente 157 € + Krankenversicherung 56 € + Zusatzversicherung 25 € — bei neuen Verkäufern am beliebtesten
Klasse 3 (Mittel)
365 €/Monat
Höherer Rentenanspruch; typisch für etablierte Einzelunternehmer mit Gewinnen ab 25.000 €
Klasse 6 (Höchststufe)
627 €/Monat
Höchste Stufe — höchste künftige Rente; relevant für gut verdienende Berater & Gründer

Verkäufer können ihre Stufe einmal pro Jahr ändern (in der Regel bis Januar für das folgende Kalenderjahr). EFKA-Beiträge sind vor der Berechnung der Einkommensteuer vollständig vom Bruttoeinkommen abziehbar, wodurch sich die Netto-Kosten bei den obersten Grenzsteuersätzen auf etwa 56–63% des Nominalbeitrags reduzieren.

EFKA für Angestellte

Bei Angestellten werden die EFKA-Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, mit einem kombinierten Satz von rund 36,16% des Bruttogehalts (Arbeitgeber ca. 22,29%, Arbeitnehmer ca. 13,87%) — wobei die tatsächlichen Prozentsätze je nach Branche und Rentenkassenkategorie variieren. Arbeitgeberbeiträge sind auf Unternehmensebene abziehbar, Arbeitnehmerbeiträge auf persönlicher Ebene.

EFKA-Ermäßigungen für neue Selbstständige

Artikel 39 des Gesetzes 4670/2020 bietet eine 50%ige EFKA-Ermäßigung für die ersten fünf Jahre einer neu angemeldeten selbstständigen Tätigkeit — gedeckelt auf 330 €/Monat und unter der Voraussetzung, dass die Person zuvor nicht in derselben Kategorie bei EFKA registriert war. Dies ist eine bedeutende Ersparnis für Einzelunternehmer, die eine E-Commerce-Tätigkeit von Grund auf starten.

⚖️

Die Wahl der EFKA-Stufe ist wichtiger, als man denkt. Ein Sprung von Klasse 1 zu Klasse 3 kostet rund 1.520 € mehr pro Jahr, erhöht aber die künftige monatliche Rente um schätzungsweise 35–50% — eine 25-Jahres-Rendite, die die meisten Finanzberater befürworten. Unsere griechischen Buchhalter modellieren diese Abwägung bei jedem Onboarding. Termin buchen →

5. Mehrwertsteuer (FPA) — Sätze von 24% / 13% / 6% & myDATA-Echtzeitmeldung

Die drei griechischen Mehrwertsteuersätze

Die griechische Mehrwertsteuer, genannt FPA (Foros Prostithemenis Aksias), ist mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie harmonisiert und kennt 2026 drei Sätze (Gesetz 2859/2000 in der geänderten Fassung):

Stark ermäßigt
6%
Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente, Theater- & Konzertkarten, Hotelunterkunft (ausgewählt)
Ermäßigt
13%
Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Landwirtschaft, Restaurants, öffentlicher Nahverkehr, Strom (privat), einige Pharmaprodukte
Standard
24%
Alle übrigen Waren & Dienstleistungen — Standardsatz für die meisten E-Commerce-Artikel (Elektronik, Bekleidung, Kosmetik, Haushalt, Sport)

Bis 2024 profitierten die ostägäischen Inseln (Lesbos, Chios, Samos, Kos, Leros) von einer 30%igen Ermäßigung auf alle Mehrwertsteuersätze (d. h. 17%/9%/4%), doch die Regelung wurde im Zuge der fiskalischen Konsolidierung nach der Pandemie abgeschafft. Verkäufer, die auf diese Inseln versenden, wenden nun die Festlandsätze an.

Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung

Die griechische Mehrwertsteuerregistrierung ist für jedes Unternehmen mit steuerpflichtigem Umsatz unabhängig vom Schwellenwert verpflichtend (Griechenland kennt keine inländische Kleinunternehmerbefreiung wie einige andere EU-Staaten). Für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe löst die EU-weite Schwelle von 10.000 € für den Fernverkauf eine der folgenden Optionen aus:

  • Registrierung für OSS (One Stop Shop) im Heimat-Mitgliedstaat des Verkäufers, um die griechische Mehrwertsteuer über die heimische Steuerbehörde zu erklären
  • Direkte griechische Mehrwertsteuerregistrierung bei der AADE für Verkäufer, die Lagerbestände in Griechenland halten oder die lokale Verwaltung bevorzugen
  • IOSS (Import One Stop Shop) für Nicht-EU-Verkäufer, die B2C-Sendungen unter 150 € an griechische Verbraucher schicken

Häufigkeit der Mehrwertsteuermeldungen

  • Vierteljährliche Mehrwertsteuererklärung (Formular F2) für Unternehmen mit einfacher Buchführung (kleine Einzelunternehmer)
  • Monatliche Mehrwertsteuererklärung (Formular F2) für Unternehmen mit doppelter Buchführung — praktisch alle IKE, EPE, AE
  • Zusammenfassende Meldung (F4 — VIES) monatlich für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen
  • EU-Verkaufsliste und Intrastat oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte

myDATA — Die Echtzeit-Buchführungsrevolution

myDATA (My Digital Accounting & Tax Application — mydata.aade.gr) ist die verpflichtende Echtzeit-Buchführungsplattform der AADE, seit 2021 vollständig in Betrieb und seither schrittweise verschärft. Bis 2026 muss jedes griechische Unternehmen — einschließlich Marktplatzverkäufer — jede Rechnung, jeden Kassenbeleg, jeden Aufwandseintrag und jede Buchung in Echtzeit oder innerhalb von 24 Stunden an die AADE übermitteln, je nach Dokumentkategorie.

Die Plattform unterstützt drei Übermittlungswege:

  • Zertifizierte ERP-/Buchhaltungssoftware — direkte API-Integration (der dominierende Kanal für Online-Händler)
  • AADE-App timologio — kostenlose Web-App für Aussteller mit geringem Volumen
  • Zertifizierte E-Invoicing-Anbieter — Drittanbieter, die Rechnungen ausstellen, an myDATA übermitteln und im Namen des Verkäufers archivieren

Jedes übermittelte Dokument erhält von der AADE eine MARK (Mοναδικός Αριθμός Καταχώρησης — Eindeutige Registrierungsnummer). Bei B2C-Kassenbelegen wird die MARK als QR-Code auf dem Beleg codiert — ein charakteristisches Merkmal des modernen griechischen Einzelhandels. Marktplatzbestellungen an griechische Verbraucher müssen automatisch, im Moment des Versands, ein myDATA-konformes Dokument mit einer MARK erzeugen.

Strafen bei Abweichungen

Abweichungen zwischen der periodischen Mehrwertsteuererklärung und den an myDATA übermittelten Daten lösen eine „Abweichungsmeldung" mit Strafen von 2.500 € pro Verstoß aus (bei Unternehmen mit doppelter Buchführung). 2026 gleicht die AADE myDATA, VIES, Zoll- und Bankdaten nahezu in Echtzeit ab — praktische Compliance ist operativ notwendig, nicht optional.

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Zunapro erstellt für jede Marktplatzbestellung in Millisekunden eine myDATA-konforme Rechnung oder einen Beleg, speichert die MARK und gleicht sie automatisch mit der monatlichen Mehrwertsteuererklärung ab — kein manueller Aufwand nötig.

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6. Quellensteuer — Grenzüberschreitende Zahlungen aus Griechenland

Der griechische Quellensteuer-Stack

Die griechische Quellensteuer (parakratoumenos foros) betrifft eine Reihe von Zahlungen steuerlich in Griechenland ansässiger Zahler, kodifiziert in Artikel 64 des Einkommensteuergesetzbuchs. Die Sätze für 2026 bei den häufigsten Zahlungsarten sind:

Zahlungsart Quellensteuersatz (inländisch) Typische DBA-Ermäßigung
Dividenden5%0–15% je nach DBA & EU-Richtlinie
Zinsen15%0–10% nach den meisten DBAs
Lizenzgebühren20%0–10% nach den meisten DBAs
Technische/Beratungs-/Managementleistungen (Gebietsfremde)20%0% nach den meisten EU-DBAs (Dienstleistungsartikel)
Miete an juristische Personen3%Nicht anwendbar (nur inländisch)
Honorare für gebietsfremde Direktoren/Fachkräfte20%0% nach den meisten DBAs

Warum Quellensteuer für Online-Händler wichtig ist

Für digitale Verkäufer betrifft die häufigste Quellensteuerpflicht grenzüberschreitende Zahlungen an ausländische Software-, SaaS-, Werbe- und Plattformanbieter: Google Ads, Meta Ads, Shopify, Klaviyo, AWS, Amazon Selling-Partner-Gebühren, Marktplatzprovisionen und Ähnliches. Die griechische Steuerpraxis hat viele dieser Zahlungen historisch als Lizenzgebühren oder technische Dienstleistungen behandelt, was potenziell die 20%ige Quellensteuerpflicht beim griechischen Zahler auslöst.

In der Praxis wird die Position maßgeblich abgemildert durch:

  • EU-Richtlinien — bei Zahlungen zwischen qualifizierenden EU-ansässigen Kapitalgesellschaften senkt die Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie die Quellensteuer häufig auf 0%
  • Doppelbesteuerungsabkommen — die griechischen DBAs begrenzen die Quellensteuer auf Lizenzgebühren typischerweise auf 5–10% und setzen technische Dienstleistungen häufig auf null, sofern keine griechische Betriebsstätte besteht
  • Steueransässigkeitsbescheinigungen — der ausländische Anbieter muss eine aktuelle Steueransässigkeitsbescheinigung seiner heimischen Steuerbehörde vorlegen, formell beantragt gemäß dem jeweiligen DBA

Dokumentationspflichten

Um einen ermäßigten DBA-Satz anzuwenden, müssen griechische Zahler eine aktuelle Steueransässigkeitsbescheinigung des ausländischen Anbieters, eine Erklärung zum wirtschaftlichen Eigentümer, den zugrunde liegenden Vertrag/die Rechnung vorhalten und die monatliche Quellensteuererklärung F-01.010 bis zum Ende des Folgemonats einreichen. Viele griechische KMU formalisieren die Quellensteuer-Compliance erst bei ihrer ersten AADE-Prüfung — zu diesem Zeitpunkt summieren sich Rückstände, Strafen und Zinsen. Unsere Buchhaltungspartner liefern standardmäßig beim Onboarding ein „quellensteuersauberes" SaaS-Ausgabenregister.

7. NHR Griechenland — Die 7%-Pauschalsteuerregelung für Renten

Griechischer Non-Habitual-Residence-Status für ausländische Rentner

Griechenland führte 2020 (Gesetz 4714/2020) eine eigene Version einer Regelung nach portugiesischem „NHR"-Vorbild ein, kodifiziert als Artikel 5B des Einkommensteuergesetzbuchs (Gesetz 4172/2013). Die griechische NHR-Regelung bietet eine Pauschalsteuer von 7% auf sämtliche ausländischen Einkünfte — einschließlich Renten, Dividenden, Zinsen, Mieten, Veräußerungsgewinnen und Lizenzgebühren — für 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre.

Wer ist berechtigt

Die Regelung nach Artikel 5B steht Personen offen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • In mindestens 5 der vorangegangenen 6 Jahre vor dem Antragsjahr nicht steuerlich in Griechenland ansässig
  • Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes aus einem Staat, mit dem Griechenland ein aktives Amtshilfeabkommen in Steuerangelegenheiten unterhält (dies ist weit gefasst — nahezu jedes Industrieland qualifiziert sich, einschließlich aller EU-/EWR-Staaten, Großbritannien, USA, Kanada, Australien, VAE, Schweiz, Japan usw.)
  • Der Antragsteller bezieht oder wird eine ausländische Rente von einem Rentenanbieter im Quellenstaat beziehen (sowohl private als auch staatliche Renten qualifizieren)
  • Der Antrag wird bis zum 31. März des Jahres, für das die griechische Steueransässigkeit beantragt wird, bei der AADE eingereicht

Wie die 7% in der Praxis funktionieren

Gemäß Artikel 5B gilt für die berechtigte Person:

  • Sie zahlt eine pauschale griechische Steuer von 7% auf sämtliche ausländischen Einkünfte (Renten, Dividenden, Mieten, Veräußerungsgewinne, Lizenzgebühren)
  • Sie unterliegt nicht der regulären progressiven Einkommensteuerskala von 9–44% für dieses ausländische Einkommen
  • Sie unterliegt nicht dem Solidaritätsbeitrag oder besonderen Abgaben auf dieses Einkommen
  • Sie zahlt reguläre griechische Einkommensteuer und Mehrwertsteuer auf jegliches griechisches Einkommen oder jegliche Tätigkeit
  • Sie genießt den Vorteil für 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre, danach gelten wieder die Standardregeln

Praktisches Beispiel

Ein britischer Staatsbürger mit einer privaten Rente von 60.000 €/Jahr und Mieteinnahmen aus dem Vereinigten Königreich von 20.000 €/Jahr zieht 2026 nach Griechenland um. Gemäß Artikel 5B:

  • Britische Rente 60.000 € × 7% = 4.200 € griechische Steuer
  • Britische Mieteinnahmen 20.000 € × 7% = 1.400 € griechische Steuer
  • Gesamte griechische Steuer: 5.600 € auf 80.000 € (effektiver Satz 7%)
  • Bei Anwendung der regulären griechischen Einkommensteuer läge die Steuerlast auf 80.000 € bei rund 26.200 € (effektiv 33%) — eine Ersparnis von rund 20.600 €/Jahr über 15 Jahre

Die Regelung wurde gezielt entwickelt, um Rentner aus hochbesteuerten nordeuropäischen Ländern (Großbritannien, Deutschland, Niederlande, Skandinavien) anzuziehen und zu einem Umzug auf das griechische Festland, den Peloponnes, nach Kreta, auf die Kykladen und die Ionischen Inseln zu bewegen — sowohl als fiskalischer Impuls als auch als Instrument der Regionalentwicklung.

📋
Offizielle Referenz zu NHR Griechenland: Artikel 5B des Einkommensteuergesetzbuchs (Gesetz 4172/2013), eingeführt durch Gesetz 4714/2020 und präzisiert durch Ministerialbeschluss A.1217/2020. Antragsformulare und die vollständige Anleitung sind auf dem offiziellen AADE-Portal veröffentlicht.

8. Die 50%ige Einkommensbefreiung — Verlegte Führungskräfte für 7 Jahre

Artikel 5C — Griechenlands Instrument zur Anwerbung von Talenten

Im Dezember 2020 führte Griechenland eine ebenso gezielte, aber andersartige Regelung ein: die 50%ige Einkommensbefreiung für verlegte Führungskräfte, Angestellte und Selbstständige, kodifiziert als Artikel 5C des Einkommensteuergesetzbuchs durch Gesetz 4758/2020. Diese Regelung wurde ausdrücklich nach dem Vorbild der niederländischen „30%-Regelung", der portugiesischen NHR (für Fachkräfte) und des italienischen „regime impatriati" gestaltet — und gilt 2026 allgemein als eine der großzügigsten in Europa.

Was Artikel 5C bietet

Die berechtigte Person erhält für 7 aufeinanderfolgende Steuerjahre:

  • 50%ige Befreiung von der griechischen Einkommensteuer auf griechische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit und Vermietung
  • Vollständige Befreiung vom besonderen Solidaritätsbeitrag auf dasselbe Einkommen (derzeit ohnehin ausgesetzt, aber ausdrücklich bewahrt, sollte er wieder eingeführt werden)
  • Vollständige Befreiung von der pauschalen/fiktiven Einkommensbesteuerung (tekmiria) auf die Wohnung und das Fahrzeug, die die Person in Griechenland nutzt
  • Standardbehandlung für jegliches sonstiges griechisches Einkommen (Immobilienverkäufe, Dividenden griechischer Unternehmen usw.)

Wer ist berechtigt

Die Regelung nach Artikel 5C steht Personen — sowohl griechischen als auch ausländischen Staatsangehörigen — offen, die:

  • In mindestens 7 der vorangegangenen 8 Jahre nicht steuerlich in Griechenland ansässig waren
  • ihren steuerlichen Wohnsitz aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder einem Staat mit aktivem Amtshilfeabkommen mit Griechenland in Steuerangelegenheiten verlegen
  • Dienstleistungen als Angestellte, Selbstständige oder Direktoren in Griechenland erbringen — im Rahmen eines neuen griechischen Arbeitsvertrags, einer neuen selbstständigen Tätigkeit in Griechenland oder einer neuen Direktorenposition in einer griechischen juristischen Person
  • sich verpflichten, für mindestens 2 Jahre nach dem Antragsjahr steuerlich in Griechenland ansässig zu bleiben
  • den Antrag innerhalb der jeweiligen Fristen bei der AADE einreichen (in der Regel bis zum 31. Juli des Antragsjahres für Angestellte)

Praktische Beispiele

Beispiel 1 — Tech-Führungskraft aus Deutschland. Ein Senior Product Manager zieht von München nach Athen um, mit einem Grundgehalt von 120.000 € plus 30.000 € Bonus. Nur 75.000 € der 150.000 € unterliegen der progressiven griechischen Einkommensteuer. Der effektive Steuersatz sinkt von rund 38% auf rund 19%, was rund 28.500 €/Jahr über 7 Jahre spart.

Beispiel 2 — Selbstständiger Berater aus dem Vereinigten Königreich. Ein freiberuflicher Berater, der 100.000 €/Jahr über ein neues griechisches Einzelunternehmen abrechnet, zahlt Einkommensteuer nur auf 50.000 € zuzüglich EFKA. Der effektive kombinierte Satz liegt unter 18%.

Beispiel 3 — Gründer einer verlegten DTC-Marke. Ein Berliner Gründer zieht nach Thessaloniki um, gründet eine griechische IKE, unterzeichnet einen Arbeitsvertrag über 80.000 € mit dem eigenen Unternehmen und entnimmt Dividenden. Das Gehalt profitiert von der 50%igen Befreiung nach Artikel 5C; das Unternehmen zahlt 22% Körperschaftsteuer; die Dividenden unterliegen 5% Quellensteuer. Der Mischsteuersatz liegt im oberen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich.

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9. Doppelbesteuerungsabkommen — Griechenlands Netzwerk mit über 60 Ländern

Das DBA-Netzwerk

Griechenland unterhält ein aktives Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (Symfonia Apofygis Diplis Forologias — SADF) mit über 60 Ländern — darunter alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, China, Indien, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Schweiz, Norwegen, Israel, Singapur, Saudi-Arabien, Südafrika, Russland, die Ukraine, die Türkei und die meisten GUS-/Balkanstaaten.

Die griechischen DBAs folgen dem OECD-Musterabkommen mit länderspezifischen Abweichungen und erfüllen vier zentrale Funktionen für Online-Händler:

  • Regeln zur Betriebsstätte (PE) — legen fest, wann ein ausländischer Verkäufer eine „steuerpflichtige Präsenz" in Griechenland hat
  • Ermäßigte Quellensteuersätze auf grenzüberschreitende Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und technische Dienstleistungen
  • Tie-Breaker-Regeln für doppelt ansässige Personen — besonders relevant bei NHR-/Artikel-5C-Umzügen
  • Verständigungsverfahren (MAP) zur Beilegung grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten

Wichtige DBA-Quellensteuerermäßigungen

DBA-Partner Dividenden Zinsen Lizenzgebühren
Deutschland5–10%10%0%
Vereinigtes Königreich0–15%0%0%
Vereinigte Staaten0–30%0%0%
Zypern0%10%0%
VAE5%5%10%
Niederlande5%8%5–7%
Türkei15%12%10%
China5–10%10%10%

EU-Richtlinien — Die „innere Ebene"

Innerhalb der EU haben zwei Richtlinien Vorrang vor den DBA-Bestimmungen, sofern sie für den Steuerpflichtigen günstiger sind:

  • Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) — beseitigt die Quellensteuer auf Dividenden zwischen qualifizierenden EU-Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften, die mindestens 10% für 24 Monate halten
  • Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie (2003/49/EG) — beseitigt die Quellensteuer auf konzerninterne EU-Lizenzgebühren- und Zinsströme zwischen qualifizierenden verbundenen Unternehmen

Für griechische Online-Händler mit EU-Konzernstrukturen (z. B. eine operative griechische IKE mit einer EU-Holding als Mutter- oder Schwestergesellschaft) liefern diese Richtlinien häufig deutlich bessere Ergebnisse als das zugrunde liegende DBA — und sollten der erste Bezugspunkt bei jeder grenzüberschreitenden Treasury-Struktur sein.

10. Jährliche Meldungen — AADE-Erklärungen & GEMI-Abschlüsse

Der jährliche Meldekalender

Griechische Unternehmen und Einzelunternehmer sehen sich einem eng getakteten jährlichen Meldekalender gegenüber. Der Zeitplan 2026 für eine typische E-Commerce-IKE/-EPE/-AE lautet:

Meldung Formular Frist 2026 Behörde
KörperschaftsteuererklärungFormular N (Έντυπο Ν)bis 30. Juni 2026 (für GJ 2026)AADE
Einkommensteuererklärung natürlicher PersonenFormular E1 (Έντυπο Ε1)in der Regel 30. Juni – 31. August 2026AADE
Betriebserklärung EinzelunternehmerFormular E3 (Έντυπο Ε3)zusammen mit E1AADE
MieteinkünfteerklärungFormular E2 (Έντυπο Ε2)zusammen mit E1AADE
ImmobilienregisterFormular E9 (Έντυπο Ε9)innerhalb von 30 Tagen nach jeder ÄnderungAADE
Monatliche MehrwertsteuererklärungF2 (ΦΠΑ)Ende des FolgemonatsAADE
Monatliche QuellensteuererklärungF-01.010Ende des FolgemonatsAADE
Zusammenfassende Meldung (VIES)F426. des FolgemonatsAADE
myDATA-E-BooksAPI-ÜbermittlungEchtzeit / 24 StundenAADE
GEMI-JahresabschlussBilanz + GuVbis 30. September 2026GEMI
GEMI-Jahresgebührbis 30. Juni 2026GEMI

Formular N, E1/E2/E3 und GEMI

Formular N (Έντυπο Ν) ist die jährliche Körperschaftsteuererklärung für juristische Personen, eingereicht über das AADE-TaxisNet-Portal mit Anhängen, die die handelsrechtlichen Abschlüsse mit dem zu versteuernden Einkommen abstimmen. Formular E1 ist die zentrale Einkommensteuererklärung natürlicher Personen, mit E2 für Mieteinkünfte und E3 für Betriebseinkünfte von Einzelunternehmern.

Das Allgemeine Handelsregister (GEMI) verlangt von jedem griechischen Unternehmen die Einreichung des Jahresabschlusses innerhalb von 9 Monaten nach Geschäftsjahresende (in der Regel 30. September), die Zahlung einer jährlichen Gebühr (~100 € für IKE) sowie die Meldung jeglicher Änderung des Kapitals, der Geschäftsführer oder des Sitzes innerhalb von 30 Tagen.

Strafenkatalog

Verspätete oder unterlassene Meldungen ziehen 2026 spürbare Strafen nach sich: verspätete Mehrwertsteuererklärung 100–500 €, verspätete Körperschaftsteuererklärung 250–500 € zuzüglich 8,76% Jahreszinsen, myDATA-Nichtübermittlung 2.500 € pro Verstoß (bei Unternehmen mit doppelter Buchführung) sowie GEMI-Nichteinreichung 100–1.000 € zuzüglich Verlust der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung, wodurch Ausschreibungen, Vermögensverkäufe und Kontoeröffnungen blockiert werden.

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Bonus: Steueranreize 2026 für griechischen E-Commerce & Tech

F&E-Superabzug — 200%

Gemäß Gesetz 4399/2016 (geändert durch die Gesetze 4712/2020 und 4965/2022) profitieren qualifizierende F&E-Ausgaben von in Griechenland steuerlich ansässigen Unternehmen von einem Superabzug von 200% — d. h. 1 € qualifizierende F&E-Ausgaben ist als 2 € vom zu versteuernden Einkommen abziehbar. Für Softwareentwicklung, KI-/ML-Modelltraining, Robotik, Biotechnologie und angrenzende Tech-F&E ist diese Regelung eine der großzügigsten in Europa. Der AADE-Beschluss A.1129/2022 und das GSRI (Generalsekretariat für Forschung & Innovation) führen gemeinsam das Zertifizierungsverfahren durch.

Steuergutschrift für Business Angels — 30%

Personen, die in qualifizierende, von Elevate Greece zertifizierte griechische Startups investieren, erhalten eine Steuergutschrift von 30% auf den investierten Betrag, gedeckelt auf 300.000 € pro Investor und Jahr (Gesetz 4712/2020). Das Startup muss seit weniger als fünf Jahren tätig sein und F&E-Intensitätsschwellen erfüllen.

Ermäßigte Körperschaftsteuer von 9% für innovative Startups

Von Elevate Greece zertifizierte innovative Startups können in den ersten neun Jahren von einer ermäßigten Körperschaftsteuer von 9% profitieren, vorbehaltlich Umsatzobergrenzen und laufender F&E-Ausgabenschwellen (Gesetz 5024/2023 in der geänderten Fassung). Dies ist eine erhebliche Ermäßigung gegenüber dem Standardsatz von 22% und soll griechische Tech-Unternehmen im Land verankern.

Entwicklungsgesetz 4887/2022 — Zuschüsse bis zu 75%

Das aktuelle Entwicklungsgesetz 4887/2022 (Anaptyxiakos Nomos) ist Griechenlands zentrales Investitionsanreiz-Rahmenwerk und bietet Zuschüsse, Steuerbefreiungen, Lohnsubventionen und Leasingsubventionen für Projekte in den Bereichen digitale Transformation, Fertigung, Agrarwirtschaft, Tourismus, grüne Energie und regionale Entwicklung. Für KMU, die sich in weniger entwickelten Gebieten ansiedeln, kann die Gesamtbeihilfeintensität bis zu 75% der förderfähigen Investitionsausgaben erreichen.

RRF — Aufbau- und Resilienzfazilität „Griechenland 2.0"

Griechenlands nationaler RRF-Plan („Griechenland 2.0") hat rund 36 Milliarden € EU-Mittel in Form von Zuschüssen und Krediten bereitgestellt, von denen ein Großteil in digitale Transformation, E-Commerce-Modernisierung, SaaS-Einführung und Digitalisierung von KMU fließt. RRF-Ausschreibungen, die für Online-Händler relevant sind, umfassen das Programm „Digitale Transformation von KMU" (smesdigital.gov.gr), „Smart Manufacturing" und „Grüne Produktivinvestitionen". Die meisten Ausschreibungen decken 40–60% der förderfähigen Ausgaben für Plattformen, ERP-Systeme, Onlineshops, Zahlungssysteme und KI-Tools ab.

Artikel 5C — Die Talent-Ebene

Die 50%ige Einkommensbefreiung (Abschnitt 8) ist der talentseitige Anreiz, der mit diesen kapitalseitigen Anreizen kombiniert wird — den Gründer nach Artikel 5C umziehen lassen und gleichzeitig die operative Gesellschaft so strukturieren, dass sie den 9%-Satz für innovative Startups, den F&E-Superabzug und RRF-Zuschüsse erhält.

So gelingt griechische Steuer-Compliance — Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

1. Wählen Sie Ihre Rechtsform

  • Einzelunternehmer (atomiki epicheirisi) — schnellster Start, einfachste Buchhaltung, 9–44% Einkommensteuer + EFKA, ideal für die frühe Testphase
  • IKE (Private Kapitalgesellschaft) — 2026 die dominierende Wahl für E-Commerce-KMU, kein Mindestkapital, 22% Körperschaftsteuer + 5% Quellensteuer auf Dividenden
  • EPE oder AE — für größere Strukturen, Investorenrunden oder regulierte Tätigkeiten
  • Zweigniederlassung einer ausländischen EU-Gesellschaft — für nicht-griechische Inhaber, die eine bestehende EU-Muttergesellschaft beibehalten möchten

2. Registrierung bei AADE und EFKA

  • Beantragen Sie eine griechische AFM (Steueridentifikationsnummer) beim örtlichen Finanzamt (DOY)
  • Melden Sie die Tätigkeit (KAD-Codes) innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsbeginn in TaxisNet an
  • Melden Sie sich bei EFKA an und wählen Sie Ihre Beitragsstufe
  • Registrieren Sie sich für die Mehrwertsteuer (FPA) sofort, wenn Umsatz erwartet wird und ab dem ersten Euro einer B2B-Tätigkeit

3. myDATA anbinden

Unabhängig davon, welches ERP- oder E-Commerce-System Sie nutzen, stellen Sie sicher, dass es per zertifizierter API-Integration mit myDATA verbunden ist. Marktplatzverkäufer sollten 2026 nicht mehr selbst fakturieren — nutzen Sie Zunapro oder eine andere zertifizierte myDATA-fähige Plattform, die Rechnungen ausstellt, an die AADE übermittelt, die MARK speichert und automatisch mit der monatlichen F2-Mehrwertsteuererklärung abgleicht.

4. Bauen Sie Ihren Compliance-Kalender auf

  • Monatlich: F2-Mehrwertsteuererklärung, F-01.010-Quellensteuererklärung, F4-VIES (bei innergemeinschaftlichen Geschäften)
  • Vierteljährlich: EFKA-Beitragszahlungen (oder monatlicher Lastschrifteinzug)
  • Jährlich: Formular N (Körperschaftsteuer), E1/E2/E3 (Einkommensteuer), GEMI-Jahresabschluss, GEMI-Jahresgebühr
  • Fortlaufend: myDATA-Echtzeitübermittlung für jedes Dokument

5. Nutzen Sie die Steueranreize im Zusammenspiel

Lassen Sie kein Geld liegen:

  • Prüfen Sie die Berechtigung für Artikel 5C (50%ige Einkommensbefreiung) für umziehende Gründer und Führungskräfte
  • Prüfen Sie die Berechtigung für die 9%ige Körperschaftsteuer für innovative Startups über die Elevate-Greece-Zertifizierung
  • Beanspruchen Sie den F&E-Superabzug (200%) für Softwareentwicklungsausgaben
  • Bewerben Sie sich für die relevanten RRF-„Griechenland 2.0"-Ausschreibungen zur digitalen Transformation
  • Nutzen Sie die 50%ige EFKA-Ermäßigung für die ersten fünf Jahre, sofern berechtigt

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Griechische Steuer-FAQ 2026

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Griechenland im Jahr 2026?

Die griechische Körperschaftsteuer beträgt 22% auf den Nettogewinn juristischer Personen (AE, EPE, IKE) für das Steuerjahr 2026, festgelegt durch das Gesetz 4172/2013 (Einkommensteuergesetzbuch) in seiner geänderten Fassung. Der Satz von 22% gilt seit dem Steuerjahr 2022, nachdem er schrittweise von 29% (2018) über 24% (2019) auf 22% gesenkt wurde.

Bei Ausschüttung der versteuerten Gewinne an die Gesellschafter fällt eine 5%ige Quellensteuer auf Dividenden an, wodurch sich ein effektiver kombinierter Satz von rund 25,9% ergibt. Befreiungen nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können die 5%ige Quellensteuer für qualifizierende EU-Gesellschafter entfallen lassen.

Wie funktionieren die Einkommensteuerstufen für Einzelunternehmer in Griechenland?

Die griechische Einkommensteuer ist 2026 progressiv in fünf Stufen gestaffelt: 9% bis 10.000 €, 22% von 10.001–20.000 €, 28% von 20.001–30.000 €, 36% von 30.001–40.000 € und 44% über 40.000 €. Die Stufen gelten für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Renten.

Einzelunternehmer (atomiki epicheirisi) werden nach diesen Stufen auf den Nettogewinn ihres Geschäftsbetriebs besteuert. Der steuerfreie Betrag liegt 2026 bei etwa 8.636 € für eine ledige Person ohne Unterhaltsberechtigte, gestaffelt nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten — der volle steuerfreie Betrag wird jedoch bevorzugt Angestellten gegenüber Selbstständigen gewährt.

Was ist EFKA und wie viel zahlen griechische Online-Händler dafür?

e-EFKA (Elektronikos Ethnikos Foreas Koinonikis Asfalisis) ist die einheitliche griechische Sozialversicherungsanstalt, entstanden 2017 (Gesetz 4387/2016) durch die Fusion von mehr als 35 früheren Renten- und Krankenkassen. EFKA verwaltet Grundrente, Krankenversicherung, Zusatzrente und Einmalleistungen.

Selbstständige Verkäufer (Einzelunternehmer und IKE-Geschäftsführer) wählen aus sechs monatlichen Beitragsstufen von etwa 238 €/Monat (Klasse 1) bis 627 €/Monat (Klasse 6) im Jahr 2026, unabhängig vom erklärten Einkommen. Neue Selbstständige erhalten in den ersten fünf Jahren eine 50%ige EFKA-Ermäßigung (gedeckelt auf 330 €/Monat).

Wie hoch ist die griechische Mehrwertsteuer (FPA) und was ist myDATA?

Die griechische Mehrwertsteuer — FPA (Foros Prostithemenis Aksias) — kennt 2026 drei Sätze: 24% Standard, 13% ermäßigt (Lebensmittel, Hotels, Landwirtschaft, Restaurants, öffentlicher Nahverkehr) und 6% stark ermäßigt (Bücher, Medikamente, Theaterkarten). Die meisten E-Commerce-Artikel unterliegen standardmäßig dem 24%-Satz.

myDATA (My Digital Accounting & Tax Application) ist die verpflichtende Echtzeit-Buchführungsplattform der AADE. Jede Rechnung, jeder Beleg, jede Ausgabe und jede Buchung muss in Echtzeit oder innerhalb von 24 Stunden über zertifizierte E-Invoicing-Anbieter, ERP-Integration oder die AADE-App timologio übermittelt werden. Jedes Dokument erhält eine MARK (eindeutige Registrierungsnummer); B2C-Kassenbelege müssen die MARK als QR-Code anzeigen.

Was ist die griechische NHR-Pauschalsteuer von 7% für Renten?

Die griechische Regelung für nicht dauerhaft ansässige Rentner (Gesetz 4714/2020, Artikel 5B des Einkommensteuergesetzbuchs) bietet eine Pauschalsteuer von 7% auf sämtliche ausländischen Einkünfte — Renten, Dividenden, Zinsen, Mieten, Veräußerungsgewinne und Lizenzgebühren — für 15 aufeinanderfolgende Steuerjahre.

Um berechtigt zu sein, muss der Antragsteller (1) in mindestens 5 der vorangegangenen 6 Jahre nicht steuerlich in Griechenland ansässig gewesen sein, (2) seinen Wohnsitz aus einem Land mit Amtshilfeabkommen mit Griechenland verlegen (praktisch jedes EU-/EWR-Land, Großbritannien, USA, Kanada, Australien usw.), (3) eine ausländische Rente beziehen und (4) den Antrag bis zum 31. März des Antragsjahres einreichen.

Was ist die 50%ige Steuerbefreiung für verlegte Führungskräfte in Griechenland?

Gemäß Artikel 5C des Einkommensteuergesetzbuchs (Gesetz 4758/2020) erhalten Führungskräfte, Angestellte und Selbstständige, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, eine 50%ige Befreiung auf griechische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit und Vermietung für 7 aufeinanderfolgende Jahre, zuzüglich Befreiung von der pauschalen/fiktiven Einkommensbesteuerung auf Wohnung und Fahrzeug.

Der Antragsteller muss (1) in 7 der vorangegangenen 8 Jahre nicht steuerlich in Griechenland ansässig gewesen sein, (2) aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder einem DBA-Staat zuziehen, (3) Dienstleistungen als Angestellter, Selbstständiger oder Direktor in Griechenland im Rahmen eines neuen Vertrags/einer neuen Tätigkeit erbringen und (4) sich verpflichten, mindestens 2 Jahre in Griechenland zu bleiben. Die Antragsfristen liegen für Angestellte in der Regel beim 31. Juli des Antragsjahres.

Was ist die Quellensteuer in Griechenland für den E-Commerce?

Die griechische Quellensteuer (parakratoumenos foros) betrifft: Dividenden 5%, Zinsen 15%, Lizenzgebühren 20%, technische/Managementleistungen an Gebietsfremde 20% und Mieten an juristische Personen 3%. Die Quellensteuerpflicht liegt beim griechischen Zahler, der die Steuer über das monatliche Formular F-01.010 bis zum Ende des Folgemonats an die AADE abführen muss.

Grenzüberschreitende Zahlungen werden in der Regel durch die über 60 Doppelbesteuerungsabkommen Griechenlands sowie, innerhalb der EU, durch die Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie und die Mutter-Tochter-Richtlinie ermäßigt. Um einen ermäßigten DBA-Satz anzuwenden, muss der griechische Zahler eine aktuelle Steueransässigkeitsbescheinigung des ausländischen Anbieters vorhalten.

Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen hat Griechenland?

Griechenland hat mit über 60 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, Kanada, China, Indien, die Türkei, die VAE, die Schweiz, Norwegen, Israel, Singapur, Australien, Russland, die Ukraine und die meisten GUS- und Balkanstaaten. DBAs folgen dem OECD-Musterabkommen und erfüllen vier Funktionen: Betriebsstättenregeln, Quellensteuerermäßigungen, Tie-Breaker-Regeln für Doppelansässigkeit und das Verständigungsverfahren.

Für griechische Online-Händler, die ausländische SaaS-, Werbe- und Plattformanbieter bezahlen, senken DBAs häufig die Quellensteuer auf Lizenzgebühren von 20% auf 0–10% und setzen technische Dienstleistungen auf null, sofern der ausländische Anbieter keine griechische Betriebsstätte hat.

Welche jährlichen Meldungen müssen griechische E-Commerce-Unternehmen einreichen?

Griechische Unternehmen reichen jährlich bei der AADE ein: Formular N (Körperschaftsteuererklärung, bis 30. Juni), E1/E2/E3 (Einkommensteuer-, Miet- und Betriebserklärungen, in der Regel 30. Juni–31. August), E9 (Immobilienregister, innerhalb von 30 Tagen nach jeder Änderung), monatliche F2-Mehrwertsteuererklärungen, monatliche F-01.010-Quellensteuererklärungen sowie myDATA-Echtzeitübermittlung für jede Rechnung und jeden Beleg.

Unternehmen reichen zudem beim GEMI (Allgemeines Handelsregister) ein: den Jahresabschluss bis zum 30. September des Folgejahres sowie eine jährliche Gebühr bis zum 30. Juni. Das Versäumen der GEMI-Fristen führt zum Verlust der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung, wodurch Ausschreibungen, Vermögensverkäufe und Kontoeröffnungen blockiert werden.

Müssen im Ausland ansässige Marktplatzverkäufer sich für die griechische Mehrwertsteuer registrieren?

EU-Verkäufer, die B2C-Waren oberhalb der EU-weiten Schwelle von 10.000 €/Jahr an griechische Verbraucher versenden, registrieren sich für OSS (One Stop Shop) in ihrem Heimat-Mitgliedstaat, um die griechische Mehrwertsteuer über ihre heimische Steuerbehörde zu erklären — eine griechische Registrierung ist nicht erforderlich. Nicht-EU-Verkäufer, die B2C-Sendungen unter 150 € versenden, nutzen IOSS (Import One Stop Shop); über 150 € bestellen sie einen griechischen Steuervertreter.

Verkäufer, die Lagerbestände in Griechenland halten (Amazon FBA Griechenland — sofern aktiviert — oder lokale 3PL-Anbieter), müssen sich unabhängig von OSS direkt bei der AADE für die griechische Mehrwertsteuer registrieren, da die Lagerhaltung eine steuerpflichtige Präsenz in Griechenland für Mehrwertsteuerzwecke begründet.

Wie funktioniert die myDATA-Echtzeitfakturierung im griechischen E-Commerce?

myDATA (mydata.aade.gr) verlangt, dass jede Rechnung, jeder Kassenbeleg, jede Ausgabe und jede Buchung in Echtzeit oder innerhalb von 24 Stunden über zertifizierte E-Invoicing-Anbieter, ERP-Integration oder die AADE-App timologio an die AADE übermittelt wird. Jedes Dokument erhält von der AADE eine MARK (eindeutige Registrierungsnummer); B2C-Kassenbelege müssen die MARK als auf den Beleg gedruckten QR-Code anzeigen.

Marktplatzbestellungen an griechische Kunden müssen automatisch, im Moment des Versands, ein myDATA-konformes Dokument erzeugen. Die AADE gleicht myDATA, F2-Mehrwertsteuererklärungen, VIES, Zoll- und Bankdaten nahezu in Echtzeit ab; Abweichungen lösen bei Unternehmen mit doppelter Buchführung Strafen von 2.500 € pro Verstoß aus. Zunapro übernimmt jeden myDATA-Schritt automatisch.

Welche Steueranreize bietet Griechenland E-Commerce-Startups im Jahr 2026?

Griechenland bietet ein umfangreiches Angebot an Anreizen: einen 200%igen F&E-Superabzug (Gesetz 4399/2016 in der geänderten Fassung), eine 30%ige Steuergutschrift für Business Angels bei Investitionen in von Elevate Greece zertifizierte Startups (Gesetz 4712/2020), eine ermäßigte Körperschaftsteuer von 9% für die ersten neun Jahre bei innovativen, von Elevate Greece zertifizierten Startups (Gesetz 5024/2023) sowie Zuschüsse aus dem griechischen Aufbaufonds „Griechenland 2.0" (~36 Mrd. € EU-Mittel), die 40–60% der Ausgaben für die digitale Transformation abdecken.

Das Entwicklungsgesetz 4887/2022 (Anaptyxiakos Nomos) bietet zusätzlich Zuschüsse, Steuerbefreiungen und Lohnsubventionen von bis zu 75% der förderfähigen Investitionsausgaben in weniger entwickelten Gebieten. Auf der Talentseite bietet Artikel 5C eine 50%ige Einkommensbefreiung über 7 Jahre für verlegte Führungskräfte, Angestellte und Selbstständige — häufig genutzt, um Gründer gemeinsam mit dem operativen Unternehmen umzusiedeln.

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