Umsatzsteuer in Deutschland – was ausländische Händler wissen müssen
Deutschland erhebt eine Umsatzsteuer (USt) von 19 % (Normalsatz) und 7 % (ermäßigter Satz) auf Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und bestimmte kulturelle Leistungen. Für ausländische Händler, die Waren nach Deutschland verkaufen oder hier lagern, gelten besondere Registrierungs- und Meldepflichten.
Wann müssen Sie sich in Deutschland registrieren?
Eine deutsche USt-Registrierung ist erforderlich, wenn Sie:
- Waren in einem deutschen Lager (einschließlich Amazon FBA-Lager) vorhalten
- Waren aus Deutschland an deutsche Endkunden versenden
- Die Lieferschwelle für Fernverkäufe überschreiten (seit Juli 2021 EU-weit 10.000 Euro)
- Innergemeinschaftliche Erwerbe in Deutschland tätigen
One-Stop-Shop (OSS) – die vereinfachte Lösung
Seit Juli 2021 können Händler den One-Stop-Shop nutzen, um Umsatzsteuer für Fernverkäufe an Endverbraucher in allen EU-Ländern zentral über ein einziges Portal zu melden. Das erspart die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land. Voraussetzung: Der Gesamtumsatz aus Fernverkäufen in die EU übersteigt 10.000 Euro pro Jahr.
Reverse-Charge-Verfahren bei B2B
Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) innerhalb der EU greift das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Lieferant. Voraussetzung: Beide Parteien verfügen über eine gültige USt-IdNr., und die Lieferung wird als innergemeinschaftliche Lieferung deklariert.
Einfuhrumsatzsteuer bei Drittland-Importen
Waren aus Nicht-EU-Ländern unterliegen bei der Einfuhr der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % (bzw. 7 %). Diese wird vom Zoll erhoben und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern Sie in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind. Seit Juli 2021 gilt: Sendungen unter 150 Euro sind zollfrei, aber nicht mehr umsatzsteuerfrei.
| Szenario | USt-Pflicht | Empfohlenes Verfahren |
|---|---|---|
| Fernverkauf B2C unter 10.000 € | Im Herkunftsland | Lokale Meldung |
| Fernverkauf B2C über 10.000 € | Im Bestimmungsland | OSS |
| Lager in Deutschland | In Deutschland | Deutsche USt-Registrierung |
| B2B innergemeinschaftlich | Reverse Charge | USt-IdNr. prüfen |
| Import aus Drittland | EUSt bei Einfuhr | Zollanmeldung + Vorsteuerabzug |
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro (Vorjahr) und voraussichtlich unter 50.000 Euro (laufendes Jahr) können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Sie erheben dann keine Umsatzsteuer, können aber auch keine Vorsteuer abziehen. Für wachsende E-Commerce-Unternehmen ist diese Regelung meist nur kurzfristig relevant.
Zunapro arbeitet mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, die Sie bei der USt-Registrierung, OSS-Anmeldung und laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung unterstützen – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.