Umsatzsteuer für ausländische Händler in Deutschland

Pubblicato il: 2024-10-20

Umsatzsteuer in Deutschland – was ausländische Händler wissen müssen

Deutschland erhebt eine Umsatzsteuer (USt) von 19 % (Normalsatz) und 7 % (ermäßigter Satz) auf Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und bestimmte kulturelle Leistungen. Für ausländische Händler, die Waren nach Deutschland verkaufen oder hier lagern, gelten besondere Registrierungs- und Meldepflichten.

Wann müssen Sie sich in Deutschland registrieren?

Eine deutsche USt-Registrierung ist erforderlich, wenn Sie:

  • Waren in einem deutschen Lager (einschließlich Amazon FBA-Lager) vorhalten
  • Waren aus Deutschland an deutsche Endkunden versenden
  • Die Lieferschwelle für Fernverkäufe überschreiten (seit Juli 2021 EU-weit 10.000 Euro)
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe in Deutschland tätigen

One-Stop-Shop (OSS) – die vereinfachte Lösung

Seit Juli 2021 können Händler den One-Stop-Shop nutzen, um Umsatzsteuer für Fernverkäufe an Endverbraucher in allen EU-Ländern zentral über ein einziges Portal zu melden. Das erspart die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land. Voraussetzung: Der Gesamtumsatz aus Fernverkäufen in die EU übersteigt 10.000 Euro pro Jahr.

Reverse-Charge-Verfahren bei B2B

Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) innerhalb der EU greift das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Lieferant. Voraussetzung: Beide Parteien verfügen über eine gültige USt-IdNr., und die Lieferung wird als innergemeinschaftliche Lieferung deklariert.

Einfuhrumsatzsteuer bei Drittland-Importen

Waren aus Nicht-EU-Ländern unterliegen bei der Einfuhr der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % (bzw. 7 %). Diese wird vom Zoll erhoben und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern Sie in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind. Seit Juli 2021 gilt: Sendungen unter 150 Euro sind zollfrei, aber nicht mehr umsatzsteuerfrei.

SzenarioUSt-PflichtEmpfohlenes Verfahren
Fernverkauf B2C unter 10.000 €Im HerkunftslandLokale Meldung
Fernverkauf B2C über 10.000 €Im BestimmungslandOSS
Lager in DeutschlandIn DeutschlandDeutsche USt-Registrierung
B2B innergemeinschaftlichReverse ChargeUSt-IdNr. prüfen
Import aus DrittlandEUSt bei EinfuhrZollanmeldung + Vorsteuerabzug

Kleinunternehmerregelung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro (Vorjahr) und voraussichtlich unter 50.000 Euro (laufendes Jahr) können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Sie erheben dann keine Umsatzsteuer, können aber auch keine Vorsteuer abziehen. Für wachsende E-Commerce-Unternehmen ist diese Regelung meist nur kurzfristig relevant.

Zunapro arbeitet mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, die Sie bei der USt-Registrierung, OSS-Anmeldung und laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldung unterstützen – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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