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Finanzamt und Steuerpflichten für Online-Händler

2 min de lectura Zunapro

Steuerpflichten für E-Commerce-Unternehmen in Deutschland

Wer in Deutschland gewerblich online verkauft, unterliegt einem komplexen Steuersystem. Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH liegt bei rund 30 % auf den Gewinn – zusammengesetzt aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Dazu kommt die Umsatzsteuer, die zwar durchlaufender Posten ist, aber korrekt gemeldet werden muss.

Die drei Säulen der Unternehmensbesteuerung

SteuerartSatzBemessungsgrundlageFälligkeit
Körperschaftsteuer15 %Zu versteuerndes EinkommenVierteljährliche Vorauszahlung
Solidaritätszuschlag5,5 % auf KStKörperschaftsteuerMit KSt-Vorauszahlung
GewerbesteuerCa. 14–17 %GewerbeertragVierteljährliche Vorauszahlung
Umsatzsteuer19 % / 7 %NettoumsatzMonatlich oder vierteljährlich

Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

Die UStVA muss elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist die monatliche Abgabe Pflicht – jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Ab dem dritten Jahr kann auf vierteljährliche Abgabe umgestellt werden, wenn die Vorjahres-USt unter 7.500 Euro lag. Bei einer Dauerfristverlängerung (Antrag über ELSTER) erhalten Sie einen Monat Aufschub.

Gewerbesteuer – der kommunale Faktor

Die Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde. Der Hebesatz liegt in Großstädten wie München bei 490 %, in Frankfurt bei 460 % und in Berlin bei 410 %. Die effektive Gewerbesteuerbelastung ergibt sich aus: Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) × Hebesatz. Für eine GmbH in München bedeutet das ca. 17,15 % auf den Gewerbeertrag.

Wichtige Fristen im Jahreskalender

  • 10. jeden Monats: UStVA und Lohnsteuer-Anmeldung (bei monatlicher Abgabe)
  • 10. März, Juni, September, Dezember: Vierteljährliche Vorauszahlungen KSt und GewSt
  • 31. Juli: Abgabe der Steuererklärungen des Vorjahres (mit Steuerberater: 28./29. Februar des übernächsten Jahres)
  • 31. Dezember: Inventur und Jahresabschluss vorbereiten

Elektronische Buchführung und GoBD

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) schreiben vor, dass alle geschäftsrelevanten Dokumente digital und unveränderbar archiviert werden müssen. Rechnungen, Belege und Geschäftskorrespondenz müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Eine Verfahrensdokumentation ist Pflicht.

Zunapro integriert sich mit gängigen Buchhaltungsprogrammen wie DATEV, lexoffice und sevDesk. So fließen Ihre Marktplatz-Umsätze automatisch in die Buchhaltung – und die UStVA wird zum Kinderspiel.

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